TELEPOLIS: Flugdatenübermittlungen und innere Siche...

eugen at leitl.org <eugen at leitl.org> on Tue May 8 08:38:02 UTC 2007

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Flugdatenübermittlungen und innere Sicherheit
Twister (Bettina Winsemann) 07.05.2007

Datenschutz auf der "schiefen Ebene" oder doch eher im freien Fall? Der 
Stand des Datenschutzes nach dem 21. Tätigkeitsbericht des 
Bundesdatenschutzbeauftragten - Teil 1

Die Übermittlung von Fluggastdaten innerhalb der EU sowie an die USA 
wird vom Datenschutzbeauftragten scharf kritisiert.  Die Reaktionen auf 
seine Rügen geben wenig Grund zur Annahme, dass von Seiten der 
Regierungen der Datenschutz einen hohen Stellenwert genießt. 
Forderungen werden nicht berücksichtigt und man beugt sich dem 
wirtschaftlichen Druck.

Der Europäische Gerichtshof  entschied am 30.06.2006 (1), dass die 
Flugpassagierdatenübermittlung durch die EU an die USA wegen fehlender 
Rechtsgrundlage zum 30.09.2006 spätestens zu beenden sei. Hektisch 
machte man sich daran, eine entsprechende Rechtsgrundlage -  ggf. auch 
ohne das EU Parlament (2) - zu schaffen. Bis dieses Abkommen vorlag, 
bewegten sich die Fluggesellschaften, wie es euphemistisch  hieß (3), 
in einem "juristischen Vakuum". Das ausgehandelte Folgeabkommen läuft 
zum 30. Juli 2007 aus, bisher sind die datenschutzrechtlichen 
Anforderungen nicht berücksichtigt worden. Weiterhin werden mindestens 
34 Einzeldaten statt der vorgeschlagenen 19 Einzeldaten übermittelt und 
bislang ist man - was weitaus gravierender ist - trotz der technischen 
Möglichkeit, nicht vom bisherigen Pull-System auf ein Push-System 
umgestiegen. Das bedeutet, dass die USA weiterhin einen Zugriff auf die 
Gesamtdaten bei den Fluggesellschaften haben und lediglich versichern, 
nicht mehr als die vereinbarten Daten zu nutzen. 

--Es wird Aufgabe der deutschen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 
2007 sein, ein neues und langfristig geltendes PNR-Abkommen 
auszuhandeln, das in der Zukunft den Datenschutz angemessen 
berücksichtigt und die Rechte und Freiheiten der Passagiere sichert.--  
21. Tätigkeitsbericht (4) des Bundesdatenschutzbeauftragten

Die Forderungen der deutschen Regierung sind bisher bei der USA  auf 
taube Ohren gestoßen (5), und es ist anzunehmen, dass die 
wirtschaftliche Erpressung (durch Androhung des Entzuges von 
Landerechten) auch weiterhin funktioniert. Die Datenschützer halten 
sich, was Sanktionen angeht, bei dem Thema der Flugdatenübermittlung 
eher bedeckt. Die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte 
beispielsweise teilte mit, dass auch bei einer  fehlenden 
Rechtsgrundlage (6) keine Sanktionen gegen die Daten übermittelnden 
Fluggesellschaften verhängt werden würde. Einerseits seien die 
Fluggesellschaften ihrerseits ja "Opfer der Politik", andererseits 
würden Sanktionen auch Wettbewerbsnachteile mit sich bringen. 

Flugdatenübermittelung innerhalb der EU  

Eher unbemerkt wurde bereits 2004 eine Richtlinie zur 
Flugdatenübermittlung in der EU verabschiedet, welche bis 5. September 
2006 hätte umgesetzt werden müssen. Der erste Entwurf gelangte jedoch 
nicht zur Kabinettreife, so dass eine deutsche Umsetzung noch aussteht. 
Grund für die Datenweitergabe ist hier einmal öfter die Bekämpfung des 
Terrorismus. 

Im Herbst 2006 wurde ein Entwurf des Fluggastdatengesetzes durch das 
Bundesministerium des Innern in die Ressortabstimmung eingebracht, 
welches laut Peter Schaar mit erheblichen datenschutzrechtlichen 
Mängeln behaftet ist. Vorgeschlagen wurde, die Richtlinie durch eine 
Erweiterung des Bundespolizeigesetzes umzusetzen, was vom 
Bundesbeauftragten für Datenschutz  begrüßt wird. Jedoch ist die Liste 
der zu übermittelnden Daten zu lang und umfasst u.a. auch eine Kopie 
des Personalausweises. Weiterhin würden durch den Entwurf auch Daten 
derjenigen übermittelt, welche bisher dem Schengener 
Durchführungsübereinkommen unterliegen, wofür laut Schaar keinerlei 
Grund vorliegt. Auch sollen die Daten innerhalb von 24 Stunden durch 
die Bundespolizei gelöscht werden, sofern sie nicht von dieser zur 
Erfüllung einer ihr obliegenden gesetzlichen Aufgabe benötigt werden - 
angesichts des weit gefassten  Aufgabenbereichs der Bundespolizei (7) 
laut Schaar unverhältnismäßig und nicht mit dem Prinzip der 
Normenklarheit vereinbar. 

Die Übermittlung von Daten innerhalb der EU sowie an die USA spielt 
nicht nur in Bezug auf Flugdatenweitergabe eine Rolle im 
Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten, auch die umstrittene  
Weitergabe der Finanzdaten durch SWIFT (8) verdeutlicht, wie durch 
internationale Verflechtungen, Abkommen und die Zusammenarbeit von 
privaten und öffentlichen Stellen der Datenschutz weiter ausgehebelt 
wird. Gerade hinsichtlich der Flugdaten- und Finanzdatenübermittlung an 
die USA wird auch deutlich, welche Rolle wirtschaftliche Interessen 
hier spielen, die schwerer wiegen als der Schutz der Kunden von 
Fluggesellschaften und Banken vor Wirtschafstsspionage etc. 

LINKS

(1) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22788/1.html
(2) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22932/1.html
(3) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23674/1.html
(4) 
http://www.bfdi.bund.de/cln_029/nn_531940/SharedDocs/Publikationen/Taeti
gkeitsberichte/21-Taetigkeitsbericht-2005-2006.html
(5) http://www.heise.de/newsticker/meldung/87549
(6) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24534/1.html
(7) http://www.wedebruch.de/gesetze/misc/bpolg1.htm
(8) http://www.heise.de/newsticker/meldung/87864

Telepolis Artikel-URL: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25191/1.html

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