[heise] heise online: Oberstes US-Gericht schränkt Trivialpatente ein
eugen at leitl.org
<eugen at leitl.org> on
Wed May 2 08:34:09 UTC 2007
Diese Meldung aus dem heise online-Newsticker wurde Ihnen von
"eugen at leitl.org" gesandt. Wir weisen darauf hin, dass die
Absenderangabe nicht verifiziert ist. Sollten Sie Zweifel an der
Authentizität des Absenders haben, ignorieren Sie diese E-Mail bitte.
------------------------------------------------------------------------
01.05.2007 15:12
Oberstes US-Gericht schränkt Trivialpatente ein
Der Oberste US-Gerichtshof hat am gestrigen Montag zwei
Grundsatzentscheidungen erlassen, die den Weg für eine Neuausrichtung
des US-Patentwesens frei machen. Zum einen[1] hat der Supreme Court[2]
einstimmig geurteilt, dass die strengen Anforderungen des Federal
Circuit Court of Appeals[3] zur Bestimmung der "Offensichtlichkeit"
eines Schutzanspruchs nicht zu halten sind und nachgebessert werden
müssen. Damit soll es Firmen oder unabhängigen Erfindern letztlich
schwerer werden, sich triviale Entwicklungen gewerblich schützen zu
lassen. Zum anderen[4] hat das höchste Gericht der USA in einem
besonders diffizilen Fall entschieden, dass Software-Code eine
Blaupause darstellt und nicht als "Bauteil" einer Erfindung anzusehen
ist. Demnach können in den USA keine Schadensersatzansprüche für
Verletzungen eines US-Patents im Ausland geltend gemacht werden.
In dem viel beachteten[5] ersten Rechtsstreit ging es um die
Neubestimmung eines der wichtigsten Ausschlusskriteriums für die
Erteilung von Patenten. Gemäß einem US-Bundesgesetz von 1952 hat eine
Erfindung eigentlich als trivial und damit nicht schutzwürdig zu
gelten, wenn ein Experte auf dem betroffenen Fachgebiet sie als
offensichtlich bezeichnet. Der Federal Circuit Court of Appeals hatte
in den vergangenen Jahren aber eine weitgehende Einschränkung der
Offensichtlichkeitsregel vorgenommen, indem er einen zusätzlichen Test
entwickelte: Eine Erfindung konnte demnach nur als trivial bezeichnet
werden, wenn es "eine Unterrichtung, eine Anregung oder einen geistigen
Antrieb" gab, in deren Folge ein Patentanmelder Informationen über
bereits bestehende Erfindungen in seinem speziellen Gebiet erhielt.
Folglich reichte selbst eine einfache Neukombination bereits bekannter
Techniken oder Verfahren aus, um einen Monopolanspruch zu erhalten.
Nur, wenn ein Kläger konkrete Hinweise auf identische bestehende
Erfindungen im Sinne der "Prior Art" vorlegte, erkannte das
Berufungsgericht die Offensichtlichkeit einer Patentanmeldung an und
weist diese zurück.
In dem konkreten Fall hatte die US-Firma Teleflex[6] zunächst dem
kanadischen Autozulieferer KSR International[7] vorgeworfen, bei einer
elektronischen Pedalsteuerung gegen von ihr gehaltene Patentansprüche
verstoßen zu haben. Die Kanadier beriefen sich dagegen darauf, dass die
von Teleflex zum Patent angemeldete Kombination "bereits existierender,
von der Stange zu kaufender Komponenten" nicht schützenswert gewesen
sei. Ein Detroiter Bundesrichter gab der Zulieferfirma zunächst Recht
und erklärte das Teleflex-Patent für nichtig. Im Januar 2005 entschied
das Bundesberufungsgericht aber größtenteils zugunsten des
US-Unternehmens. KSR wandte sich daher an den Supreme Court.
"Die Erteilung eines Patentschutzes für Forschritte, die sich im
normalen Entwicklungsverlauf ohne echte Innovation abspielen,
verhindern den Fortschritt und können im Fall von Patenten, die zuvor
bekannte Elemente zusammenführen, frühere Erfindungen ihres Wertes und
ihres Nutzens berauben", urteilte der Oberste Gerichtshof nun seiner
Mehrheitsmeinung[8] (PDF-Datei). Den Offensichtlichkeitstest des
Berufungsgerichts erklärten die Richter zwar nicht für völlig ungültig,
forderten aber wichtige Ergänzungen dazu. So müsse etwa auch das
normale Expertenwissen zur Bestimmung des Ausschlusskriteriums
herangezogen werden. Jede Erfindung setze die Latte für die Gewährung
eines gewerblichen Schutzrechtes höher, sodass die "Ergebnisse
gewöhnlicher Innovation" keinen Patentschutz erhalten dürften. Der
Supreme Court sandte den Fall mit diesen Hinweisen zurück an das
Berufungsgericht, dass seine langjährige Linie in der
Patentrechtsprechung nun sorgfältig überarbeiten muss.
Im Rahmen der Anhörung[9] in dem Prozess hatten sich insbesondere
Computerfirmen wie Cisco und Microsoft für eine neue Bestimmung
offensichtlicher Schutzansprüche ausgesprochen. Die Branche sieht sich
seit längerem mit spektakulären Klagen und hohen
Schadensersatzforderungen wie im Fall NTP gegen den
Blackberry-Hersteller RIM[10] konfrontiert und will den Ärger mit
"Patent-Trollen" loswerden. Für die Beibehaltung des Status Quo mit
breiten Patentierungsmöglichkeiten setzten sich dagegen Schwergewichte
aus der "alten Wirtschaft" wie 3M, Johnson & Johnson, General Electric
(GE) oder DuPont sowie Vereinigungen freier Erfinder und
mittelständischer Firmen ein.
Dementsprechend fallen nun die Reaktionen aus: "Es wird bessere
Möglichkeiten für Prüfer geben, Patente oder Anträge darauf
auszusortieren, die nicht schutzwürdig sind", begrüßte Emery Simon von
der Branchenvereinigung Business Software Alliance (BSA[11]) das
Urteil. Dies sei ein wichtiger Schritt in Richtung der Stärkung der
Patentqualität. Der Teleflex-Anwalt Todd Goldstein befürchtet dagegen,
dass die wirtschaftlichen Folgen der Entscheidung sich auf "Milliarden
von Dollars" belaufen und größere Unsicherheiten im Patentsystem
erzeugt werden könnten. Es sei unklar, was nun überhaupt noch von den
Gerichten als schutzwürdig anerkannt würde.
Auch in dem zweiten Fall stellte sich der Supreme Court gegen den
Federal Circuit Court of Appeals und den Kläger AT&T auf. Der
Telekommunikationsriese wollte höchstgerichtlich durchsetzen, dass
Microsoft mit der Verwendung eines von AT&T geschützten Audio-Codecs
zur Spracherkennung auch mit dem Verkauf von Windows-Betriebssystemen
außerhalb der USA ein entsprechendes eigenes US-Patent verletzt. In
einer 7:1-Entscheidung[12] (PDF-Datei) befanden die höchsten US-Richter
jedoch, dass der von dem Softwaregiganten nach Übersee verschickte
"abstrakte Software-Code" in Form von "Masterdisks" keine "Komponente"
der AT&-T-Erfindung darstelle. Diese selbst würden nicht auf Rechnern
im Ausland installiert, sondern davon erstellte Kopien.
In der Regel endet die Gültigkeit des US-Patentrechts an der
Staatsgrenze. Ein besonderes Bundesgesetz regelt jedoch, dass im
Ausland mit geschützten Bauteilen aus den USA hergestellte Produkte
ebenfalls US-Patente verletzen können. Diese Bestimmung trifft auf
Software-Quellcode nach Ansicht der Mehrheit der Supreme-Court-Richter
nicht zu. Bei Installieren sei ein "zusätzlicher Schritt" beim
Aufspielen der Kopien nötig. Die bei der Anhörung zu dem Fall
aufgekommene Frage[13], ob Computerprogramme an sich überhaupt eine
patentierbare Erfindung darstellen, beantwortete der Oberste
Gerichtshof in seiner Entscheidung nicht. Ed Black, Präsident der auch
Microsoft zu ihren Mitgliedern zählenden Computer & Communications
Industry Association (CCIA[14]), erklärte denn auch, dass der Bereich
Softwarepatente und ihrer Verankerung im Patentwesen nach dem Urteil
"weiterer Studien bedürfe".
Die Redmonder selbst zeigten sich mit dem Richtspruch gänzlich
zufrieden[15]: Er spreche für ein "funktionierendes globales
Patentsystem", betonte Konzernjustiziar Brad Smith. Man sei froh, dass
der gewerbliche Rechtsschutz für Software anerkannt worden sei,
US-Gerichte aber auch die Rechtsprechung in anderen Ländern
berücksichtigen würden. Microsoft verspricht sich von dem Urteil auch
Auswirkungen etwa auf den Rechtsstreit[16] mit Alcatel-Lucents um die
Verletzung zweier MP3-Patentansprüche. Eine US-Jury setzte hier eine
Schadensersatzforderung in Höhe von 1,52 Milliarden US-Dollar gegen die
Redmonder durch, wobei die Geschworenen auch Auslandsverkäufe zur
Bemessung der Ausgleichssumme mit berücksichtigten.
Zum Patentwesen sowie zu den Auseinandersetzungen um Softwarepatente
und um die EU-Richtlinie zur Patentierbarkeit "computer-implementierter
Erfindungen" siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund[17]" (mit
Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf
heise online und zu den aktuellen Meldungen):
Der Streit über Softwarepatente[18] (Stefan Krempl) /
(anw[19]/c't)
URL dieses Artikels:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/89103
Links in diesem Artikel:
[1] #krs
[2] http://www.supremecourtus.gov/
[3] http://www.fedcir.gov/
[4] #att
[5] http://www.heise.de/newsticker/meldung/74955
[6] http://www.teleflex.com/
[7] http://www.ksrint.com/
[8] http://www.supremecourtus.gov/opinions/06pdf/04-1350.pdf
[9] http://www.heise.de/newsticker/meldung/81629
[10] http://www.heise.de/newsticker/meldung/70358
[11] http://www.bsa.org/
[12] http://www.supremecourtus.gov/opinions/06pdf/05-1056.pdf
[13] http://www.heise.de/newsticker/meldung/85727
[14] http://www.ccianet.org/
[15] http://www.microsoft.com/Presspass/press/2007/apr07/04-30ATTPR.mspx?rss_fdn=Press%20Releases
[16] http://www.heise.de/newsticker/meldung/85776
[17] http://www.heise.de/ct/hintergrund/
[18] http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/61230
[19] mailto:anw at ct.heise.de
------------------------------------------------------------------------
Copyright 2007 Heise Zeitschriften Verlag
More information about the heise
mailing list