[heise] heise online: Gericht bestätigt informationellen Schutz der Ehe

eugen at leitl.org <eugen at leitl.org> on Wed May 2 08:27:45 UTC 2007

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01.05.2007 14:46

Gericht bestätigt informationellen Schutz der Ehe

In der Debatte um den Schutz des Kernbereiches der privaten
Lebensführung vor heimlichen Observierungen (und Online-Durchsuchungen)
mag ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg[1] eine Rolle
spielen, das von Hamburger Politikern diskutiert wird. Das Gericht
erklärte die verdeckte Videoüberwachung und den Einsatz eines
GPS-Senders zur Aufdeckung einer Scheinehe für unzulässig. Nach Ansicht
des Gerichtes habe die Hamburger Ausländerbehörde damit das
Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
verletzt. Dementsprechend dürfen die mit Hilfe einer Detektei erlangten
Kenntnisse im laufenden Verwaltungsverfahren und anderen juristischen
Verfahren nicht verwendet werden.

Die Hamburger Ausländerbehörde hatte in einem Fall des Verdachts auf
Führen einer Scheinehe eine private Detektei beauftragt, mit einer
Videokamera acht Tage lang den Eingangsbereich des Wohnhauses zu
filmen, in dem das Ehepaar lebte. Außerdem wurde ein GPS-Sender am Auto
des Ehemannes angebracht und dessen Fahrten neun Tage lang
aufgezeichnet. Die Aktion erfolgte, nachdem zuvor Polizei und
Staatsanwaltschaft gegen das Ehepaar ermittelt hatten und keine Beweise
für eine Scheinehe finden konnten. Gegen die Verwendung der Beweise
dieser Bespitzelungsarbeit hatte die aus Bosnien stammende Ehefrau
geklagt und nun vor dem Oberverwaltungsgericht gewonnen.

Während ein Sprecher des zuständigen Hamburger Bezirksamtes gegenüber
dem Hamburger Abendblatt[2] die Bespitzelung als legitime Aktion im
Sinne des Verfahrens-Verwaltungsgesetz verteidigte, kritisierte die
Innenbehörde den Vorgang. In einer Mitteilung[3] machte sie darauf
aufmerksam, dass die Ausforschung der Intimsphäre von Eheleuten durch
die Ausländerbehörden unzulässig sei. Das sei allein Aufgabe der
Strafermittlungsbehörden.

Inzwischen hat die Hamburger GAL-Abgeordnete Antje Möller eine Kleine
Anfrage an den Hamburger Senat gestellt, ob es sich bei der
Detektivarbeit um einen Einzelfall handelt. Ein Sprecher der Hamburger
FDP kritisierte laut Hamburger Abendblatt[4] vor allem die Mentalität,
die zu solch einem Vorgehen der Behörden führt: "Das ist ein
Überwachungswahn, der gegen Bürgerrechte und Verfassungsrechte
verstößt." (Detlef Borchers) /
 (anw[5]/c't)

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Links in diesem Artikel:
  [1] http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/gerichte/oberverwaltungsgericht/aktuelles/presseerklaerungen/pressemeldung-2007-04-25-ovg-02.html
  [2] http://www.abendblatt.de/daten/2007/04/27/731555.html
  [3] http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/pressemeldungen/2007/april/26/2007-04-27-bfi-pm-privatsphaere.html
  [4] http://www.abendblatt.de/daten/2007/04/26/730713.html
  [5] mailto:anw at ct.heise.de

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