[heise] heise online: Staatssekretär: Schily wollte keine Online-Durchsuchungen
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Wed May 2 08:25:50 UTC 2007
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02.05.2007 08:37
Staatssekretär: Schily wollte keine Online-Durchsuchungen
Der frühere Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) wollte nach Aussagen
eines Staatssekretärs mit seiner umstrittenen Dienstvorschrift aus dem
Sommer 2005 dem Verfassungsschutz keine Befugnis zur Ausspähung
privater Computer geben, sagte[1] Schilys ehemaliger Staatssekretär
Lutz Diwell (SPD) gegenüber der taz[2]. Diwell hatte im Sommer 2005 als
Innen-Staatssekretär die Dienstvorschrift unterzeichnet. Er habe
geglaubt, dass es nur um die Beobachtung von abgeschotteten
Internet-Foren gehe, betonte der hochrangige Beamte. Dass der
Verfassungsschutz auf dieser Grundlage auch den Inhalt privater
Computer ausspähen könnte, sei ihm nicht bewusst gewesen, sagte Diwell
der Zeitung.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Anfang des Jahres entschieden[3],
dass es bislang keine Rechtsgrundlage für heimliche
Online-Durchsuchungen durch die Strafverfolgungsbehörden gibt.
Insbesondere der Bundesinnenminister[4], andere Innenpolitiker der
Union, das BKA und etwa der SPD-Innenpolitikexperte Dieter
Wiefelspütz[5] fordern seitdem die rasche Schaffung einer rechtlichen
Grundlage für das umstrittene neue Ermittlungsinstrument. Vor einigen
Tagen wurde bekannt[6], dass der Verfassungsschutz derartige
Online-Durchsuchungen bereits seit seit 2005 auf Basis einer
Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD)
durchführt, was Empörung nicht nur bei Oppositionspolitikern auslöste.
Nach den massiven Protesten stoppte Schäuble[7] die
Online-Durchsuchungen vorerst, um die Rechtsgrundlage prüfen zu lassen,
hält sie aber als Mittel für Geheimdienste und Strafverfolger weiterhin
für dringend notwendig[8].
Zu der umstrittenen Dienstvorschrift Schilys betonte Diwell, der seit
Ende 2005 Staatssekretär von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD)
ist, er habe das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Bundestags
im Juli 2005 schriftlich über die neuen Möglichkeiten zur
Internet-Beobachtung unterrichtet. Laut Diwell habe sich das Bundesamt
für Verfassungsschutz an das Innenministerium gewandt und eine
Erweiterung der Dienstvorschrift über die zulässigen
nachrichtendienstlichen Mittel angeregt. Dabei sei es um die "offensive
Beobachtung des Internets" gegangen.
Gegenüber der taz wollte der Verfassungsschutz sich nun nicht weiter
dazu äußern, welche Befugnisse er konkret gegenüber dem
Innenministerium angefordert hat und wann er mit dem Zugriff auf
private Festplatten begann. Möglicherweise habe Innenminister Wolfgang
Schäuble auch erst im Februar dieses Jahres von den Praktiken des
Verfassungsschutzes erfahren, meint die Zeitung.
Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung,
die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:
Von der Anti-Terror-Gesetzgebung über die Anti-Terror-Datei zum
"Schäuble-Katalog"[9]
(jk[10]/c't)
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