heise online: Anhörung zur Petition gegen Wahlcomputer

eugen at leitl.org <eugen at leitl.org> on Mon Jun 18 17:01:50 UTC 2007

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18.06.2007 18:22

Anhörung zur Petition gegen Wahlcomputer

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Montag
Vertreter des Bundesinnenministeriums (BMI) zu der von dem Berliner
Mathematiker Tobias Hahn im vergangenen Oktober eingereichten
Online-Petition[1] gegen Wahlcomputer angehört, der sich binnen sechs
Wochen mehr als 45.000 Mitzeichner angeschlossen haben und die damit,
was die Unterstützung angeht, eine der erfolgreichsten Petitionen
überhaupt darstellt.

Mit der Begründung[2], dass die Öffentlichkeit des gesamten Ablaufs von
Wahlen ein fundamentales Prinzip der Demokratie ist, hatte Hahn darin
den Deutschen Bundestag aufgefordert, durch Gesetz die Aufhebung des §
35 Bundeswahlgesetz[3] zu beschließen, der die Stimmabgabe mit
Wahlgeräten zulässt. "Bei Wahlen per Stimmzettel und Urne kann
jedermann die Korrektheit des Wahlablaufs von der Aufstellung der Urne
bis zur Auszählung und Feststellung des Ergebnisses kontrollieren.
Werden Wahlcomputer (Wahlgeräte) eingesetzt, wird ein einfaches,
unzählige Male erprobtes, evaluiertes und bewährtes System durch ein
komplexes, von nur wenigen Einzelnen überprüfbares System ersetzt".
Dies schränke "die Öffentlichkeit und damit die Legitimität von Wahlen
unnötigerweise auf gefährliche Weise ein".

Angesichts von insgesamt elf Tagesordnungspunkten im Ausschuss blieb
für die Diskussion der Eingabe Hahns kaum mehr als eine Viertelstunde.
Die Aussschussvorsitzende Kersten Naumann von der Fraktion Die Linke,
die im April mit zu den Initiatoren einer Kleinen Anfrage[4] zur
Sicherheit der Wahlcomputer gehörte, erklärte, dass man heute keine
abschließende Entscheidung treffen, sondern erst das Ergebnis der
Beratungen abwarten wolle. "Der Petitionsausschuss kann die Aufgabe der
Fachausschüsse keinesfalls ersetzen", setzte sie vorsorglich hinzu.

Wahlgeräte, zunächst mechanische Geräte, würden bei Bundestagswahlen
schon seit den 60er-Jahren eingesetzt, berichtete die im BMI für das
Wahlrecht zuständige Leiterin der Abteilung Verfassungsrecht, Cornelia
Rogall-Grothe, in der Sitzung, "es sind dann elektronische Wahlgeräte
hinzugekommen". Es gäbe Vorwürfe hinsichtlich der Sicherheit der
Geräte, doch "uns ist nicht bekannt geworden, dass der Vorwurf der
Manipulation erhoben worden sei". Das Öffentlichkeitsprinzip sei
gewahrt, "denn die Abläufe im Wahllokal sind jedem bekannt". Auch bei
der herkömmlichen Stimmzettelwahl wäre die Öffentlichkeit nicht an
jedem Schritt der Vorbereitung beteiligt. Richtig sei, dass die
Stimmenzählung im Innern des Geräts erfolge, "aber die Geräte werden,
bevor sie zugelassen werden, von der PTB auf ihre Sicherheit geprüft,
und wir gehen davon aus, dass die Geräte hinreichend
manipulationssicher sind".

Der FDP-Abgeordnete Florian Toncar wandte daraufhin ein, dass seiner
Ansicht nach elektronische Geräte mit ihren flüchtigen Datenspuren
"schon etwas anderes" seien als die rein mechanischen Zählgeräte der
sechziger Jahre. Der CDU-Abgeordnete Carsten Müller sah in der Petition
ein "ernsthaftes Anliegen" und wünschte sich vom BMI "eine etwas
ausführlichere Stellungnahme" zu dem in der Presse gemeldeten
Wahlcomputer-Hacking durch den Chaos Computer Club (CCC-Stellungnahme
an das Bundesverfassungsgericht, PDF 2,5MB[5]), und der
Grünen-Abgeordnete Wolfgang Wieland wollte von der BMI-Vertreterin
wissen, wo es in der Vergangenheit Probleme mit der Stimmabgabe gegeben
hätte. Die große Zahl der Petenten zeige doch ein sehr großes
Misstrauen, meinte Wieland – "warum ändern wir ein weltweit bewährtes
System?"

Rogall-Grothe verwies auf die Schwierigkeiten, genügend Wahlvorstände
zu gewinnen, dies sei "erheblich leichter in den Wahlbezirken, in denen
Wahlgeräte eingesetzt werden". Zudem sei es für die Wahlvorstände
einfacher, das Ergebnis festzustellen. "Wir halten die Geräte für
manipulationssicher", bekräftigte sie die bekannte Haltung des
Bundesinnenministeriums; eine hundertprozentige Sicherheit gäbe es bei
keiner Art der Stimmabgabe. "Wir meinen, dass die Gefahr beim Einsatz
der Wahlgeräte nicht größer ist als bei der Briefwahl."

Professor Dieter Richter, der im Rahmen der Bauartzulassung von
Wahlgeräten für die Prüfungen[6] durch die Physikalisch-Technische
Bundesanstalt (PTB) zuständig ist, beklagte, dass die Gefahren des
Einsatzes von Wahlgeräten in der Öffentlichkeit verzerrt dargestellt
und dabei "wesentliche Elemente immer wieder übersehen" würden. Der
Einsatz der Wahlgeräte erfolge in einem bewährten organisatorischen
Umfeld – "Es ist ja nicht so, dass die Wahlgeräte auf dem freien Markt
stehen" – und anders als bei dem holländischen Nedap-Hack seien die
Geräte bei bestimmungsgemäßem Gebrauch ausreichend sicher. "Die
unterstellten Gefahren greifen immer erst dann, wenn die begleitenden
Sicherheitsmaßnahmen gebrochen werden", und bei denen handele es sich
um dieselben wie bei konventionellen Stimmzettelwahlen.

In zwei Punkten hielt Richter die Diskussion jedoch für gerechtfertigt.
Er bestätigte den Einwand der SPD-Abgeordneten Gabriele
Lösekrug-Möller, ob der Einsatz von Informationstechnik im Wahllokal
nicht auf "eine Situation von Hase und Igel" hinauslaufe. Dass die sich
weiter entwickelnde Technik stets neue Sicherungsmaßnahmen erfordere,
sei "richtig, aber auch nicht neu", und ständig "Gegenstand der
Erörterungen". Zudem gäbe es das Mittel der vor jeder Wahl
erforderlichen Verwendungsgenehmigung, mit der der Bundesinnenminister
bei neu erkannten Mängeln auch bereits zugelassenen Wahlgeräten den
Einsatz untersagen könne.

Das gelungene Hacking der Wahlsoftware eines Nedap-Gerätes ohne die
Kenntnis des Quellcodes "haben wir für relativ unwahrscheinlich
gehalten", konzedierte der PTB-Experte gegenüber den Abgeordneten. Aber
der Fall sei nun eingetreten und man sei am überlegen, "wie man das
Polster der Sicherheitsmaßnahmen wieder etwas dicker machen kann".
Cornelia Rogall-Grothe bestätigte, dass die Bundeswahlgeräteverordnung
zur Zeit evaluiert würde, "aber ich kann Ihnen noch nicht sagen, zu
welchen Ergebnissen wir kommen".

Als ihm zum Abschluss noch einmal die Gelegenheit zu einer Frage
gegeben wurde, wies Petent Tobias Hahn kurz darauf hin, dass der
Einsatz von Wahlcomputern jenseits aller technischen Detailfragen doch
letztlich auf eine Angelegenheit des Vertrauens hinauslaufe und wollte
von den politischen Vertretern wissen, wie sie sicher stellen wollten,
dass die Wähler den Geräten vertrauen. Einen Moment lang herrschte
betretenes Schweigen. "Ich habe bisher nicht den Eindruck", antwortete
Cornelia Rogall-Grothe dann, "dass da ein großes Misstrauen oder
Vorbehalte bestehen". Und im Übrigen sei da ja noch die
Wahlprüfungsbeschwerde[7] beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
(Richard Sietmann) /
 (pmz[8]/c't)

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  [2] http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=32
  [3] http://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__35.html
  [4] http://www.heise.de/newsticker/meldung/89256
  [5] http://www.ccc.de/press/releases/2007/20070609/nedapReport54.pdf
  [6] http://www.berlin.ptb.de/8/85/851/i_8_5_1.htm
  [7] http://www.ulrichwiesner.de/wahlpruefung.html
  [8] mailto:pmz at ct.heise.de

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