[heise] heise online: Beweismittel Arbeitsspeicher

eugen at leitl.org <eugen at leitl.org> on Mon Jun 18 09:07:06 UTC 2007

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16.06.2007 17:47

Beweismittel Arbeitsspeicher

Auf den ersten Blick könnte man die Details des vor kurzem verkündeten
Urteils[1] im Prozess zwischen Torrentspy und der Medienindustrie für
einen verspäteten Aprilscherz oder einen Schildbürgerstreich halten:
Magistrate Judge Jacqueline Chooljian aus Los Angeles in den USA kommt
dort aber tatsächlich zu dem Schluss, dass der Zustand des
Hauptspeichers eines PC oder Servers ein für das Gericht wichtiges
Beweismittel sei. Im Urteil[2] heißt es: Der Angeklagte habe den
Arbeitsspeicher (RAM) seines Servers jederzeit willentlich verändern
können. Außerdem sei es dem Angeklagten nicht gelungen nachzuweisen,
dass es unzumutbar schwer sei, den Zustand des RAM zu sichern, um ihn
vor Gericht als Beweis vorzulegen. Eine juristische Begründung für das
anhaltende Fehlverhalten sei ebenfalls nicht erkennbar.  

Im konkreten Fall muss Torrentspy – wie bereits gemeldet – nun Daten
wie IP-Adressen von eingehenden Verbindungen mitloggen. Im Urteil steht
aber ein sehr viel weiterer Bezug auf den ganzen Arbeitsspeicher. Dean
McCarron, Principle Analyst bei Mercury Research[3], kommentierte, er
habe das Gefühl, dem Gericht fehle es an technischem Verständnis.
Dennoch zeigt das Urteil ein Problem vieler Internetfirmen: Derzeit ist
nicht klar, welche Daten auf nichtflüchtige Speicher archiviert werden
müssen und welche im flüchtigen Arbeitsspeicher verbleiben dürfen.
Einerseits versuchen so beispielsweise im Tauschbörsenumfeld
Serverbetreiber auf diese Weise die IP-Adressen ihrer Kunden vor den
Klagen der Rechteinhaber zu schützen, andererseits fallen im RAM eines
Servers große Menge an Daten an, die sicher wenig zur Klärung der
Rechtslage vor Gericht beitragen können. Ihre Lagerung wäre aber sehr
teuer, wenn man alle Änderungen des RAM aufheben müsste.
 (bbe[4]/c't)

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  [2] http://i.i.com.com/cnwk.1d/pdf/ne/2007/Torrentspy.pdf
  [3] http://www.mercuryresearch.com/
  [4] mailto:bbe at ct.heise.de

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