[heise] heise online: Datenschutzbeauftragter sieht Mängel im Verbrauchergesetz

eugen at leitl.org <eugen at leitl.org> on Fri Jun 15 14:14:56 UTC 2007

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14.06.2007 08:41

Datenschutzbeauftragter sieht Mängel im Verbrauchergesetz

Der Bundesdatenschutzbeauftragte[1] Peter Schaar hat deutliche Mängel
im Verbraucherinformationsgesetz[2] kritisiert und die Bundesregierung
zu Änderungen aufgefordert. Das Gesetz lasse an manchen Stellen zu
wünschen übrig und bringe "gravierende Schlechterstellungen" im
Vergleich zu anderen Informationsgesetzen, sagte Schaar in einer
öffentlichen Anhörung im Bundestags-Verbraucherausschuss[3]. Die
Schutzrechte der Unternehmen gingen so weit, dass sie etwa bei
Lebensmittelskandalen unter Berufung auf Betriebsgeheimnisse
Informationen verweigern könnten. Schaar forderte auch eine Ausweitung
des Geltungsbereichs von Lebensmitteln auf andere Produkte und
Dienstleistungen.

Mit dem Gesetz von Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU)
sollen Konsumenten zum Beispiel bei Fleischskandalen mehr Informationen
durch Behörden erhalten. Es soll nach Angaben der SPD-
Verbraucherpolitikerin Waltraud Wolff noch vor der Sommerpause im
Bundestag beschlossen werden. "Spätestens in zwei Jahren werden wir das
Gesetz überprüfen und dann über eine Ausweitung des Anwendungsbedarfs
auf alle Produkte und Dienstleistungen entscheiden", so Wolff.

Die Chefin des Bundesverbands[4] der Verbraucherzentralen, Edda Müller,
sagte, Ausnahmen und zu lange Fristen drohten das Gesetz zu verwässern.
Trotz aller Mängel solle das Gesetz aber bald in Kraft treten. Die
Stiftung Warentest[5] forderte eine Obergrenze für Gebühren. Schaar
warnte davor, die Verbraucher durch zu hohe Gebühren für Informationen
abzuschrecken. Die Lebensmittelwirtschaft hält das Gesetz für einen
angemessenen Ausgleich der Interessen. Die Branche warnte, eine
vorschnelle Offenlegung von Informationen könne Firmen in Existenznot
bringen.

Seehofer hatte die Regelung nach rechtlichen Bedenken von
Bundespräsident Horst Köhler nachgebessert. Köhler hatte das zuerst vom
Bundestag beschlossene Verbraucherinformationsgesetz gestoppt[6], da er
es für verfassungswidrig hielt, dass der Bund die Kommunen mit der
Herausgabe von Informationen beauftragen wollte. Die Länder sollen nun
die Kommunen dazu veranlassen können. Die Bundesregierung[7] hatte
weiteren Änderungen zum jetzigen Zeitpunkt eine Absage erteilt.

Der Bundesrat fordert, dass Verbraucher bestimmte Informationen nicht
mehr kostenfrei bekommen. Die Länder verlangen auch eine frühzeitigere
Nennung von Namen "schwarzer Schafe" und höhere Bußgelder bei
Lebensmittelskandalen. Ein betroffenes Unternehmen soll zudem erfahren,
wenn ein Konsument Informationen beantragt.

Die Bundesregierung will die Bundesbürger mit einem Ratgeber besser
über Verbraucherschutz informieren. Viele Menschen wüssten oft zu wenig
Bescheid über ihre Rechte als Verbraucher. Der Ratgeber solle bei den
Themen Lebensmittelsicherheit, Vertragsabschlüsse, Kauf und Datenschutz
im Internet sowie Kredite und Versicherungen weiterhelfen, teilte
Regierungssprecher Ulrich Wilhelm mit. (dpa) /
 (jk[8]/c't)

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Links in diesem Artikel:
  [1] http://www.bfdi.bund.de
  [2] http://www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Artikel/2007/04/2007-04-04-verbraucherinformationsgesetz.html
  [3] http://www.bundestag.de/ausschuesse/a10/index.html
  [4] http://www.vzbv.de
  [5] http://www.stiftung-warentest.de/online/
  [6] http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,,OID6175090_REF1,00.html
  [7] http://www.bundesregierung.de
  [8] mailto:jk at ct.heise.de

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