[heise] heise online: Bedenken gegen Revision der Providerhaftung auf EU-Ebene
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Fri Jun 15 14:07:27 UTC 2007
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14.06.2007 18:02
Bedenken gegen Revision der Providerhaftung auf EU-Ebene
Vertreter von Providern und Politikberater sprachen sich auf der
Konferenz[1] "Zehn Jahre Multimediagesetze in Deutschland" am heutigen
Donnerstag in Berlin überwiegend gegen eine Novelle der EU-Vorgaben zur
Haftung von Internetanbietern aus. Die entscheidende
E-Commerce-Richtlinie (PDF-Datei[2]) aus dem Jahr 2000 habe zwar einige
Schwächen, erklärte Tilmann Kupfer, der bei BT für Regulierungsfragen
zuständig ist, auf der Veranstaltung des Verbands der deutschen
Internetwirtschaft eco[3]. So lasse das Kriterium der "Kenntnis"
illegaler Inhalte, ab der etwa Hostprovider reagieren und die
beanstandeten Dateien aus ihren Angeboten entfernen müssen, Klarheit
vermissen über den Zeitpunkt, ab dem die Regelung greift. Zudem wäre es
wünschenswert, die Haftungsprivilegien konkret auf die Anbieter von
Suchmaschinen und auf den Hyperlink-Bereich auszudehnen. Andererseits
hätten aber insbesondere die Rechteinhaber großes Interesse, die
Einschränkungen der Verantwortlichkeit der Provider zu reduzieren. Es
wäre daher gefährlich, "das Fass auf europäischer Ebene neu
aufzumachen".
Die E-Commerce-Richtlinie war aus der Sicht Kupfers insgesamt "ein
Erfolg". Wenn es sie nicht gäbe, "hätten wohl viele Provider Pleite
gemacht", glaubt der Praktiker. Entscheidend sei etwa, dass es mit der
Direktive keine allgemeine Überwachungspflicht von Inhalten für die
Anbieter gibt. Zudem schreibt die Richtlinie das so genannte
Herkunftslandprinzip fest. Danach unterliegen Dienste nur dem
nationalen Recht des Staates, in dem sie ihre Niederlassung haben. Ihre
Angebote dürfen in anderen Mitgliedsstaaten nur in begründeten
Ausnahmefällen etwa zum Schutz der öffentlichen Ordnung, der Sicherheit
oder der Verbraucher blockiert werden.
Gemäß dem Tenor der gerade novellierten EU-Fernsehrichtlinie[4], die
nun audiovisuelle Mediendienste allgemein umfasst, könnte das
Herkunftslandprinzip Kupfer zufolge aber auch bei einer Überarbeitung
der E-Commerce-Richtlinie in "erheblichem" Ausmaß Federn lassen. Die
Direktive für Dienste mit Bewegtbildern sieht unter anderem
Prüfungsverfahren von Seiten der Kommission gegen traditionelle
TV-Anbieter vor, wenn es Beschwerden etwa wegen nicht eingehaltener
nationaler Quotenregelungen oder anstößiger Inhalte gibt. Das schafft
laut Kupfer Rechtsunsicherheit. Sein Appell an die Politik lautet
daher, Streitigkeiten über die Providerhaftung im Bereich Urheberrecht
besser auf nationaler Ebene zu regeln. Brüssel sollte dagegen die
bestehenden Regelungen auf EU-Ebene auf ihr Zusammenspiel prüfen und
bestehende Behinderungen für grenzüberschreitende Anbieter abbauen.
Auch Siegmar Mosdorf, Partner der Communications & Network Consulting
AG CNC und als ehemaliger parlamentarischer SPD-Staatssekretär mit am
Beschluss der Multimediagesetzgebung in Deutschland beteiligt,
plädierte für mehr Selbstregulierung im Haftungsbereich: "Ich wäre hier
sehr sparsam mit Gesetzen." Gebraucht würden eher größere
Bewegungsspielräume, "da wir uns sonst mit Nebenkriegsschauplätzen
beschäftigen und uns nicht auf unser technisches Know-how
konzentrieren". Im Bereich Urheberrecht etwa sollten die Beteiligten
"aufeinander zugehen", um "wahnsinnig aufwendige Auseinandersetzungen"
und eine drohende weitere gesetzliche Regulierung zu vermeiden.
Das vor einem Jahrzehnt vom Bundestag verabschiedete Informations- und
Kommunikationsdienstegesetz[5] (IuKDG), das gemeinsam mit einem
entsprechenden Staatsvertrag der Länder die Multimediagesetzgebung in
Deutschland nebst den ersten Haftungsgrundlagen für Provider
begründete, ist laut Mosdorf "damals ein richtiger Schritt gewesen".
Nun gelte es aber gerade auch in Richtung Brüssel aufzupassen, "dass
hier nicht überreguliert wird". Die EU-Kommission erwägt im kommenden
Jahr eine Überarbeitung der E-Commerce-Richtlinie und prüft momentan
einen eventuellen Handlungsbedarf. In Deutschland sind die
Haftungsregeln für Online-Anbieter momentan im umstrittenen
Telemediendienstegesetz[6] (TMG) festgeschrieben. Trotz heftiger
Kritik[7] von Industrie und Nutzern hatte es der Gesetzgeber
hierzulande im Rahmen der Reform der Multimediagesetzgebung nicht für
nötig befunden, durch eine Änderung der umstrittenen Formulierungen für
größere Rechtssicherheit bei den Anbietern zu sorgen. (Stefan Krempl) /
(vbr[8]/c't)
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Links in diesem Artikel:
[1] http://www.eco.de/servlet/PB/menu/1923059_l1/index.html
[2] http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2000/l_178/l_17820000717de000100 16.pdf
[3] http://www.eco.de/
[4] http://www.heise.de/newsticker/meldung/90234
[5] http://www.heise.de/tp/r4/artikel/1/1220/1.html
[6] http://www.heise.de/newsticker/meldung/83911
[7] http://www.heise.de/newsticker/meldung/82358
[8] mailto:vbr at ct.heise.de
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