[heise] heise online: Innere Sicherheit: Auf der Rutschbahn von Ausnahmegesetzen

eugen at leitl.org <eugen at leitl.org> on Fri Jun 15 14:06:47 UTC 2007

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14.06.2007 19:37

Innere Sicherheit: Auf der Rutschbahn von Ausnahmegesetzen

Hart mit dem Staatsverständnis und der Sicherheitspolitik seiner
Amtsnachfolger Schily und Schäuble ging am heutigen Donnerstag der
ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum[1] auf einer Tagung der
SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung[2] in Berlin ins Gericht. Er warf
der Regierung vor, die Ängste der Bürger vor Terrorismus und
Kriminalität zu schüren und daraus Kapital zu schlagen. "Wir sind auf
einer Rutschbahn, in der ständig auf eine Ausnahmesituation mit
Ausnahmegesetzen reagiert wird", erklärte der streitbare Liberale, der
von 1978 bis 1982 Bundesinnenminister in der sozialliberalen Koalition
war und derzeit eine Verfassungsbeschwerde[3] gegen die durch das
nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz legalisierte heimliche
Online-Durchsuchung privater PCs führt.

"Zur Logik des Sicherheitsstaates gehört die Maßlosigkeit", analysierte
Baum die Lage, und "da man die Täter nicht mehr kennt, geht man zur
Prävention über". Die Tornado-Aufklärungsflüge der Bundesluftwaffe über
der G8-Gipfeldemonstranten bezeichnete er in diesem Zusammenhang als
"Vorsorgehysterie". Mit dem Argument, Straftaten, die gar nicht erst
begangen werden, brauche man auch nicht zu bestrafen, würden immer mehr
Überwachungstatbestände und vorsorgliche Eingriffsbefugnisse
geschaffen. "Der biometrische Code im Pass[4]", prophezeite er bitter,
"wird in Kürze mit Videokameras kombiniert". Das einzige Bollwerk sei
noch das Bundesverfassungsgericht, das immer häufiger die vom
Gesetzgeber verfügten Grundrechtseinschränkungen wieder korrigieren
oder kassieren müsse, wie etwa beim niedersächsischen Polizeigesetz,
dem Europäischen Haftbefehl, dem Luftsicherheitsgesetz, dem Großen
Lauschangriff und dem Zollfahndungsgesetz geschehen.

In seinem Grundsatzreferat zum Tagungsthema "Datenschutz heute – Im
Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit" unterstrich Spiros
Simitis[5], emeritierter Rechtswissenschaftler der Universität
Frankfurt, von 1975 bis 1991 Hessischer Landesbeauftragter für den
Datenschutz und unter der rot-grünen Bundesregierung Vorsitzender des
Nationalen Ethikrates zur Biopolitik, die ständige Herausforderung des
Datenschutzes durch die sich wandelnde Technik. Er forderte vom
Gesetzgeber Normenklarheit und präzise gesetzliche Zweckbindungen.

"Zentrale Datenbanken sind ein Monument der Vergangenheit", meinte
Simitis; heute ermögliche die Vernetzung "nicht nur die multiple
Verwendung der Daten, sondern eine unendlich variable Verarbeitung".
Dies ginge mit breit angelegten Veränderungen bei der Erhebung von
Daten einher, von der präventiven Sammelwut des Staates bis zur
kommerziellen Erfassung möglichst umfangreicher Konsumentendaten. Die
individuellen Kundendaten stellen nicht nur wirtschaftlich ein
"Informationskapital" dar, sondern seien wiederum für
Sicherheitsbehörden von Interesse. "Es gibt nichts, was nicht schon
gesammelt wäre, und es gibt keine Verarbeitungsgrenzen", meinte
Simitis. Als Reaktionsmöglichkeit sieht der Rechtswissenschaftler nur
den "bewussten, gesetzlich abgesicherten Informationsverzicht". Man
müsse Grenzen setzen, die nicht überwindbar sind.

Die für das Verfassungsrecht zuständige Vertreterin des
Bundesinnenministeriums, Cornelia Rogall-Grothe, fand diese Diskussion
"einseitig und sehr datenschutzgeprägt". Das Spannungsverhältnis
zwischen Freiheit und Sicherheit sei "nicht so dramatisch", wie es die
Referenten dargestellt hätten. "Ich habe eher den Eindruck, dass der
Bürger seine Freiheit nicht gefährdet sieht". Man solle "die Diskussion
nicht so führen, als würde jeder Bürger mit Online-Durchsuchungen
überzogen", klagte sie; "es geht um Ausnahmefälle". Nachdem der
Bundesgerichtshof geheime Online-Durchsuchungen untersagt hatte,
müssten dafür die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. "Wir können
uns eine Grundgesetzänderung durchaus vorstellen".

Das Grundgesetz habe die technische Entwicklung nicht vorwegnehmen
können, insofern sei es "veraltet", meinte Simitis auf dem Podium.
Gerade deshalb komme es darauf an, wieder Normenklarheit herzustellen.
So sollte der Schutz des Briefgeheimnisses einmal dazu dienen, die
Kommunikation der Bürger vor staatlicher Überwachung zu schützen; heute
gelte es, diese Norm auch auf E-Mails als Kommunikationsform zu
übertragen. "Dort müsste man mit Änderungen des Grundgesetzes
ansetzen", hielt er der BMI-Vertreterin entgegen.

Mit den rechtlichen Folgewirkungen des Ubiquitous Computing setzte sich
Alexander Roßnagel, Professor am Institut für Wirtschaftsrecht der
Universität Kassel, auseinander. Das Verschwinden des Computers in
Hintergrundsystemen würde nicht nur einzelne neue
Missbrauchsmöglichkeiten mit sich bringen, sondern "zentrale Grundlagen
des Datenschutzes infrage stellen", erklärte er. Überall dort, wo man
es beispielsweise mit spontaner Selbstorganisation von Technik oder
gemischten privaten und geschäftlichen Einsatzbereichen zu tun habe,
seien die normativen Schutzkonzepte überfordert. So stehe der vom
Bundesdatenschutzgesetz geforderten Zweckbindung der Datenerhebung
gerade die spontane, situationsabhängige Unterstützung des Ubiquitous
Computing entgegen. In gleicher Weise steht die verlangte
Datensparsamkeit mit der Entwicklung neuer Dienste im Konflikt, die
sich auf vorhandene Datenbanken stützen, und die Forderung nach
Transparenz sei letztlich illusorisch. "Der Sinn des Ubiquitous
Computing ist ja, dass die Daten unbemerkt erhoben und verarbeitet
werden."

Doch gerade deshalb werde die informationelle Selbstbestimmung nicht
überflüssig, sondern immer wichtiger. In seinem auf der Veranstaltung
vorgestellten Gutachten "Datenschutz in einem informatisierten Alltag"
plädiert Roßnagel deshalb unter anderem für eine "Technisierung des
Datenschutzes" mit der technisch gestützten Durchsetzung von
Datenschutzrechten, zum Beispiel durch Software-Agenten. (Richard
Sietmann) /

(vbr[6]/c't)

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