[heise] heise online: Datenschutz für EU-Sicherheitsbehörden bleibt heftig umstritten

eugen at leitl.org <eugen at leitl.org> on Wed Jun 13 15:20:12 UTC 2007

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12.06.2007 19:32

Datenschutz für EU-Sicherheitsbehörden bleibt heftig umstritten

Bürgerrechtler und Politiker forderten auf einem Symposium[1] zum
Datenschutz in Europa die Etablierung eines hohen Datenschutzstandards
für die Sicherheitsbehörden in der EU als Ausgleich für den
entstehenden "Binnenmarkt" der Strafverfolger. "Die
Strafverfolgungsbehörden in einem Mitgliedsstaat sollen einen
diskriminierungsfreien Zugang zu den Datenbanken anderer erhalten",
verwies der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bei der Berliner
Tagung auf den inzwischen von den EU-Innenminister beschlossenen[2]
Prümer Vertrag und das Haager Programm[3]. Da dabei Informationen
ausgetauscht werden, die teilweise hochsensibel sind und immer mehr
Nutzern europaweit zur Verfügung stehen, sei auf der anderen Seite ein
hohes und einheitliches Datenschutzniveau dringend erforderlich.

Die Datenschutzbestimmungen im Vertrag von Prüm können die Lücke laut
Schaar nicht füllen. Sie enthalten keine Bestimmungen zur weiteren
Verwendung der insbesondere betroffenen DNA-, Fingerabdruck- und
Kraftfahrzeugdaten aus Polizeibeständen, wenn diese erst einmal
ausgetauscht worden sind. Aber auch der jüngste Vorstoß[4] der
deutschen Ratspräsidentschaft für einen Rahmenbeschluss zum Datenschutz
im Sicherheitsbereich, der unter anderem weite Ausnahmen für
"nachrichtendienstliche Tätigkeiten" und bei der Weitergabe von Daten
in Drittstaaten wie die USA vorsieht, ist für die Fachwelt
unbefriedigend.

Der Vorstandsvorsitzender der Europäischen Akademie für
Informationsfreiheit und Datenschutz, Hansjürgen Garstka, bemängelte
eine nicht ausreichende Reichweite der Bestimmungen. So würden etwa der
Großteil der Informationen in Papierform oder Fernschreiben nicht
erfasst. Zudem sei die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, da alle für
die Strafverfolgung "erheblichen" Daten verarbeitet werden dürften. Bei
der Qualitätsprüfung sowie der Kennzeichnung von Daten, die aus
umstrittenen Quellen kommen, sei es bei reinen Kann-Bestimmungen
geblieben. Bei der Möglichkeit zum Transfer der Daten an Dritte sollte
Garstka zufolge zumindest eine Einschränkung auf relevante Rechtsgüter
vorgenommen werden. Vom Auskunftsanspruch der Betroffenen bleibe zudem
angesichts weiter Ausnahmekriterien "eigentlich nichts übrig". Auch
seien die Befugnisse der Kontrollinstanzen zu schwammig. Nötig sei die
Erlaubnis, "auch mal den Stecker zu ziehen".

Der griechische EU-Abgeordnete Stavros Lambrinidis wies auf zahlreiche
jüngst verabschiedete Änderungsanträge des EU-Parlaments zum geplanten
Rahmenbeschluss[5] sowie zum Prümer Vertrag[6] hin. Gleichzeitig machte
er aber klar, dass die Volksvertreter im EU-Sicherheitsbereich nach wie
vor nur Empfehlungen für die politische Debatte in Brüssel und in den
Mitgliedsstaaten abgeben dürften. Die deutsche Präsidentschaft
kritisierte der Sozialist scharf, da sie das Prümer Übereinkommen
"durchgepeitscht" habe und sich keiner die Bestimmungen genau habe
anschauen können. Insgesamt geht Lambrinidis der wachsende
Überwachungsdruck zu weit: Der Orwellsche Albtraum einer
Big-Brother-Gesellschaft wird seiner Ansicht nach verwirklicht, "weil
wir immer wieder ja sagen, bis wir aufwachen und erkennen, dass wir in
einer solchen leben." Man müsse daher auch die kleinsten Schritte in
diese Richtung bekämpfen und dürfe nicht unter dem Einfluss der Angst
vor Terrorismus die Grundrechte aufgeben. Die größte Gefahr für die
Demokratie sei es, "wenn sich die Bürger nicht mehr ihre Meinung zu
sagen trauen".

Als "zwingend" bezeichnete es mit Spiros Simitis einer der Nestoren der
europäischen Datenschutzgesetzgebung, dass sich der Rat rasch auf klare
Regelungen zum Schutz der Privatsphäre im Polizeibereich verständigt.
Mit dem Haager Programm verstehe sich die EU seit 2004 als politische
Union, die sich um mehr als den reinen Binnenmarkt kümmere. Daher müsse
sie sich auch verpflichten, die Grundrechte zu achten. Der Datenschutz
sei ein direktes Derivat davon. Nötig sei auch eine neue Diskussion
über die europäische Verfassung. Bisher instrumentalisiere der Rat die
Kommission in umstrittenen Sicherheitsfragen wie der Übermittlung von
Flugpassagierdaten[7] an die USA oder der Vorratsspeicherung[8] von
Telefon- und Internetdaten und gebe ihr Texte vor, für die unter den
Mitgliedsstaaten selbst kaum eine Einigung herzustellen sei. Mit einer
EU-Verfassung würden die Kompetenzen der einzelnen Gremien dagegen
feststehen; das "Tennisspiel" zwischen den Mitgliedsstaaten und der
Kommission wäre nicht mehr möglich.

Beim Rahmenbeschluss für den Sicherheitsbereich legte Simitis Wert
darauf, dass es sich nicht um eine "Scheinlösung" handeln dürfe.
Insbesondere sei zu verhindern, dass die im nationalen Rahmen bereits
erreichten Datenschutzbestimmungen eingeschränkt werden. Ein Vertreter
des Bundesinnenministeriums versicherte, dass man sehr um eine rasche
Beschlussfassung bemüht sei. Die laut gewordene Kritik versuchte er mit
dem Hinweis zu entkräften, dass es "Beschreibungsschwierigkeiten" bei
der Abbildung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gebe und man sich bei
vielen Formulierungen an der bestehenden Richtlinie zum Datenschutz im
Privatsektor orientiert habe. In machen Ländern seien zudem Polizei-
und Geheimdiensttätigkeiten in einer Behörde vereint, sodass nun
Tätigkeiten im Rahmen der Wahrung der Staatssicherheit ausgenommen
werden sollten. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und
EU-Justizkommissar Franco Frattini hatten sich zuvor zuversichtlich
gezeigt, den Rahmenbeschluss spätestens bis zum Ende des Jahres
hinzukriegen. (Stefan Krempl) /
 (vbr[9]/c't)

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  [6] http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P6-TA-2007-0228+0+DOC+XML+V0//DE
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