[heise] heise online: IT-Branchenverband bemängelt Pflichten zur Archivierung von Netzinhalten

eugen at leitl.org <eugen at leitl.org> on Wed Jun 13 15:14:58 UTC 2007

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13.06.2007 15:34

IT-Branchenverband bemängelt Pflichten zur Archivierung von Netzinhalten

Die IT-Branchenvereinigung Bitkom[1] hat den Entwurf der
Bundesregierung für eine Verordnung für die Pflichtabliegerung von
Medienwerken[2] an die Deutsche Nationalbibliothek[3] in einer heise
online vorliegenden Stellungnahme scharf kritisiert. Man habe zwar
grundsätzlich Verständnis für Bestrebungen, Netzpublikationen von
öffentlichem Interesse auf Dauer für Literatur, Wissenschaft und Praxis
zu sichern und zugänglich zu machen. Der Bitkom bemängelt jedoch
insbesondere die mit dem Verordnungsentwurf verbundene
Rechtsunsicherheit hinsichtlich erfasster Netzpublikationen, die
fehlende Angemessenheitsprüfung aus Sicht der Ablieferungspflichtigen,
ungeklärte urheberrechtliche Aspekte sowie eine erhebliche zusätzliche
Belastung von Online-Unternehmen.

Gemäß dem Verordnungsentwurf, mit dem das weitgehend unbemerkt von der
Öffentlichkeit novellierte[4] und auf "unkörperliche Werke"
ausgeweitete Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG)
konkretisiert werden soll, sind künftig auch Netzpublikationen "in
marktüblicher Ausführung und in mit marktüblichen Hilfsmitteln
benutzbarem Zustand" an die Leipziger Einrichtung abzuliefern. Wer
dieser Verpflichtung nicht oder nicht vollständig nachkommt, muss im
Extremfall mit einer Geldbuße mit bis zu 10.000 Euro rechnen.

Der Bitkom stört sich bereits am Umfang der im Raum stehenden
Pflichtablieferung. Eigentlich solle mit der Verordnung der Kreis der
Betroffenen eingeschränkt werden, wenn kein öffentliches Interesse an
der Sammlung dieser Medienwerke besteht. Der Entwurf setze diese
gesetzliche Vorgabe aber nur in unzureichendem Umfang und in unklarer
Weise um. Für einen Großteil unternehmerischer Websites etwa bleibe die
Pflichtablieferung bestehen. Dies sei vor dem Hintergrund kritisch zu
sehen, dass nahezu jedes Unternehmen heute über eine Website verfügt.
Häufig würden daneben von Firmen auch Newsletter mit einem webbasierten
Archiv angeboten.

Im privaten Bereich ist für Websites zwar laut dem Entwurf
grundsätzlich keine Pflichtablieferung vorgesehen. Allerdings sollen
Weblogs wiederum gemäß der Begründung prinzipiell ablieferungspflichtig
sein. Insoweit besteht laut Bitkom Rechtsunsicherheit, ob damit auch
private Web-Journale erfasst werden sollen. Schätzungen aus dem
Frühjahr 2006 zufolge gebe es in Deutschland circa 1,6 Millionen
Weblogs, die eventuell ihre Inhalte abliefern müssten. Allein aufgrund
dieser immensen Zahl erscheine eine generelle, uneingeschränkte
Pflichtablieferung in diesem Bereich wenig praktikabel. Der
Branchenverband verweist auf weitere absehbare Komplikationen, da eine
Netzpublikation innerhalb einer Woche nach Veröffentlichung abzuliefern
sei. Anders als körperliche Medienwerke würden sich aber gerade Weblogs
ständig ändern. Insoweit sei nicht ersichtlich, ob und wann eine
erneute Ablieferung stattzufinden hätte.

Der Bitkom merkt ferner an, dass sich die geplante Verordnung nicht mit
urheberrechtlichen Aspekten einer Pflichtablieferung beschäftige.
Häufig sei der Ablieferungspflichtige aber nicht gleichzeitig Urheber
der auf der Website enthaltenen Werke. Er habe vielmehr auf Basis von
Content-Lizenzverträgen von einem Urheber das möglicherweise zeitlich
befristete Recht zur Aufnahme eines Werks auf seiner Website erhalten.
Von einer Pflichtablieferung würden dagegen zumindest das dem Urheber
zustehende Vervielfältigungsrecht und das Recht der öffentlichen
Zugänglichmachung betroffen. Diese Nutzungsrechte dürfe der
Verpflichtete nur mit Zustimmung des Urhebers übertragen. Überlässt er
der Nationalbibliothek eine Archivkopie seiner Website, bestehe so die
Gefahr von Urheberrechtsverletzungen.

Auch die Kostenabschätzungen der Regierung sind für die
Branchenvereinigung nicht nachvollziehbar. So würden für die
Abgabepflichtigen nur "vernachlässigbare" Belastungen prognostiziert.
Zudem sollten angeblich Bürokratiekosten in Höhe von 140.000 Euro für
die Wirtschaft wegfallen. Zur Begründung für diese Behauptung verweise
die Regierung auf die Einsparung eines Begleitzettels mit Erläuterungen
zu den Publikationen. Viel gravierender ist für den Bitkom, dass Berlin
zusätzliche im Rahmen der Verordnung entstehende Bürokratiekosten nicht
erfasst. Diese würden das Kostensenkungspotenzial "um ein Vielfaches
übersteigen". Der Verband rechnet letztlich mit einer Mehrbelastung für
deutsche Firmen in Höhe von 114,8 Millionen Euro pro Jahr. Bei dieser
Schätzung seien die Webpräsenzen hiesiger Unternehmen unter
nicht-landesspezifischen Domains wie .com, .net oder .eu noch gar nicht
berücksichtigt.

Als wünschenswert betrachtet es der Bitkom unter anderem, die Belastung
von Abgabepflichtigen tatsächlich zu minimieren. Es sollten Wege
gefunden werden, Netzpublikationen von öffentlichem Interesse auch ohne
aktives Handeln der Abgabepflichtigen zu archivieren. Der Umfang der
Pflichtablieferung und ein auch unter dem Aspekt des Aufwands für die
Betroffenen geeignetes Abrufverfahren sollten daher grundlegend
überdacht und in einem entsprechend überarbeiteten Verordnungsentwurf
abgebildet werden. (Stefan Krempl) /
 (jk[5]/c't)

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