[heise] heise online: Justizminister beschließen EU-weite Vernetzung der Strafregister
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Wed Jun 13 15:12:00 UTC 2007
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13.06.2007 16:57
Justizminister beschließen EU-weite Vernetzung der Strafregister
Die EU-Justizminister haben sich bei ihrem Treffen am heutigen Mittwoch
in Luxemburg auf einen Rahmenbeschluss geeinigt, nach dem die
Strafregister der Mitgliedsstaaten künftig europaweit elektronisch
vernetzt werden. Zugleich wird der Austausch von Verurteilungen aus
diesen Justizdatenbanken erstmals einheitlich geregelt. "Die Erteilung
von Auskünften aus den nationalen Strafregistern an andere Staaten in
strafrechtlichen und anderen behördlichen Verfahren wird dadurch
verbessert und beschleunigt", freut sich Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries. Die SPD-Politikerin und amtierende Ratsvorsitzende
hatte das Vorhaben seit langem[1] in Brüssel vorangetrieben. Sie konnte
bereits vor einem Jahr den Startschuss für den Echtbetrieb[2] eines
Vernetzungsprojekts der Länder Deutschland, Frankreich, Spanien,
Belgien, Luxemburg und der Tschechischen Republik geben.
Der Rahmenbeschluss verpflichtet die Mitgliedstaaten, strafrechtliche
Verurteilungen von Staatsangehörigen anderer EU-Mitgliedstaaten deren
Heimatstaat so schnell wie möglich mitzuteilen. Das Register des
Heimatstaates muss die so erhaltenen Informationen als Zentralstelle in
der EU aufbewahren. Nach der bisherigen Regelung des
Rechtshilfeübereinkommens des Europarates von 1959 hatte eine solche
Mitteilung nur einmal jährlich zu erfolgen, eine Aufbewahrungspflicht
war nicht vorgesehen. Zudem sieht der Rahmenbeschluss vor, dass die
nationalen Justizbehörden innerhalb von zehn Tagen Auskünfte aus dem
Strafregister anderer EU-Mitgliedstaaten erhalten können. Damit soll
der Grundstein für einen weitergehenden elektronischen Austausch
zwischen den nationalen Strafregistern in einen einheitlichen Format
gelegt werden und der Papierweg entfallen.
Praktisch gewährleistet der Rahmenbeschluss etwa, dass die Verurteilung
eines deutschen Staatsangehörigen in Frankreich wegen einer
Sexualstraftat dem deutschen Zentralregister in Bonn mitgeteilt wird
und dort auch für alle anderen Justizbehörden in der EU abrufbar ist.
Beantragt der Verurteilte ein Führungszeugnis zur Aufnahme eines
Berufs, ist so sichergestellt, dass die entsprechende Aktenlage EU-weit
zur Verfügung gestellt werden kann. Belgien hat daher zugestimmt, seine
Initiative von 2004 für eine gesonderte Regelung zum besseren Schutz
von Kindern gegen verurteilte Sexualstraftäter in diesen
Rahmenbeschluss einzubeziehen. Die Brüsseler Ratsvorgabe muss von den
Mitgliedstaaten nun nur noch förmlich angenommen werden, bevor sie in
Kraft treten kann. (Stefan Krempl) /
(vbr[3]/c't)
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