[heise] heise online: Identifikationsnummer für alle Bürger kommt ab Juli

eugen at leitl.org <eugen at leitl.org> on Sun Jun 10 16:45:52 UTC 2007

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09.06.2007 13:32

Identifikationsnummer für alle Bürger kommt ab Juli

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am gestrigen Freitag einer
Verordnung[1] (PDF-Datei) der Bundesregierung zugestimmt, welche
verfahrenstechnische Einzelheiten zur Einführung einer
Personenkennziffer erhält. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt[2])
vergibt demnach von Juli an jedem Deutschen vom Baby bis zum Opa eine
eindeutige Identifikationsnummer. Die bislang dezentral geführten
Datenbestände der rund 82 Millionen in Deutschland gemeldeten Personen
aus rund 5300 Meldestellen werden gleichzeitig erstmals zentral bei der
dem Bundesfinanzministerium angegliederten Behörde zusammengeführt.
Ersetzt werden sollen damit die noch von Land zu Land unterschiedlich
angelegten, bisherigen Steuernummern.

Die Länder hatten im Prinzip bereits im November grünes Licht[3] für
die Einführung der neuen Kennung gegeben. Mit dem Jahressteuergesetz
2007 erhielten die Meldebehörden zum Zweck der Einführung dieser
Personenkennziffer zudem die Befugnis und Aufgabe, für jeden im
Melderegister gespeicherten Einwohner ein eindeutiges Kennzeichen in
Form des sogenannten vorläufigen Bearbeitungsmerkmal (VBM) zu vergeben
und dieses zusammen mit den zu liefernden Datensätzen an das
Bundeszentralamt zu übermitteln.

Die jetzt abgesegnete Verordnung enthält die durch die Einführung des
VBM notwendig gewordenen verfahrenstechnischen Änderungen der
Steueridentifikations-Nummerverordnung und der zweiten
Bundesmeldedaten-Übermittlungsverordnung (BMÜV). So wird der Zeitraum,
in dem Meldebehörden zum 1. Juli erstmalig Daten an das BZSt
weiterleiten, von drei auf einen Monat verkürzt. Zudem wird für die
Erstvergabe dem BZSt die Möglichkeit eröffnet, die vergebenen
Identifikationsnummern auch auf Datenträgern an die Meldeämter
zurückzuliefern.

Mit der parallel ebenfalls vom Bundesrat abgenickten Verordnung[4]
(PDF-Datei) zur Änderung der Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
BMÜV werden die mit den Novellierungen des Melderechtsrahmengesetzes,
des Wehrpflichtgesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes erfolgten
Änderungen nach Abschluss des Umsetzungsprozesses in den Ländern
nunmehr auf Bundesebene nachvollzogen. Damit wird unter anderem bei von
mehreren Ländern gemeinsam betriebenen Vermittlungsstellen ein vom
OSCI-Transport abweichendes Übermittlungsprotokoll zugelassen, das nur
im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht werden muss. Das
bisherige Verfahren der Datenübermittlung an die Deutsche Post und die
Datenstelle der Rentenversicherungsträger wird zugleich ausschließlich
auf die Datenübertragung über verwaltungseigene Kommunikationsnetze
oder das Internet reduziert.

Die neue elfstellige Personenkennziffer selbst umfasst persönliche
Daten wie Name, Künstlername, Geschlecht, Geburtstagsdatum, Adresse
oder Doktorgrad. Da beim Vergabeprozess erstmals alle Meldedateien
Deutschlands miteinander abgeglichen werden sollen, erwartet die
Bundesregierung einige Schwierigkeiten bei der Zusammenführung der
Datenbestände. Die Meldebehörden sind angehalten, gemeinsam mit dem
zentralen Steueramt sämtliche "Unrichtigkeiten" in ihren Datenbeständen
in Form von "Dubletten" oder "Karteileichen" im Rahmen des Aufbaus des
neuen Systems aufzuklären. "Das ist die bislang größte
Verwaltungsarbeit, die jemals auf einmal zu stemmen war", erläuert
Dieter Ondraczek, Vorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft[5] Ab
Oktober sollen die ersten Bundesbürger ihre neue ID-Nummer mitgeteilt
bekommen. Ondraczek rechnet mit drei bis vier Jahren, bis auch der
letzte Bürger versorgt ist.

Datenschützer sehen die Personenkennziffer, die dem Betroffenen anders
als die Personalausweisnummer noch über sein Ableben hinaus 20 Jahre
lang angehaftet sowie mit umfangreicheren Datenbeständen verknüpft
werden soll, kritisch[6]. Sie fürchten einen Einstieg in die
Totalerfassung der Bevölkerung. Private Kommunikationspartner der
Finanzbehörden wie Arbeitgeber oder Auftraggeber der Steuerpflichtigen
etwa könnten nach Ansicht der Bürgerrechtler die ID zur eindeutigen
Zuordnung von Daten zu Steuervorgängen verwenden. Der Gesetzgeber habe
sich keine Gedanken darüber gemacht, wie die Nutzung dieser
Informationen im Wirtschaftsleben aufgehalten werden soll. Nach
derzeitiger Gesetzeslage soll nur das Finanzamt Daten beim BZSt abrufen
dürfen, andere Behörden lediglich in Ausnahmesituationen. Um das
Kontrollnetz enger zu ziehen, könnten laut Ondraczek aber in Bälde
weitere Gesetzesgrundlagen geschaffen werden. (Stefan Krempl) /

(uk[7]/c't)

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  [2] http://www.bzst.de/
  [3] http://www.heise.de/newsticker/meldung/80509
  [4] http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Drucksachen/2007/0201-300/238-07,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/238-07.pdf
  [5] http://www.dstg.de
  [6] http://www.heise.de/newsticker/meldung/42628
  [7] mailto:uk at ct.heise.de

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