heise online: Bundesrat erteilt Fingerabdrücken in Reisepässen den Segen

eugen at leitl.org <eugen at leitl.org> on Fri Jun 8 17:57:52 UTC 2007

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08.06.2007 10:58

Bundesrat erteilt Fingerabdrücken in Reisepässen den Segen

Der Bundesrat hat dem vom Bundestag kürzlich verabschiedeten
Gesetzesentwurf[1] zur "Änderung[2] des Passgesetzes und weiterer
Vorschriften" in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag seinen Segen
erteilt. Die Länderchefs folgten dabei einer Empfehlung[3] (PDF-Datei)
des Innenausschusses, keinen Antrag auf Einberufung des
Vermittlungsausschusses zu stellen. Damit ist die Aufnahme von
Fingerabdrücken in Reisepässe als zweites biometrisches Merkmal neben
dem digitalen Lichtbild vom 1. November an beschlossene Sache.

Erlaubt wird damit auch erstmals eine automatisierte Übermittlung von
Lichtbildern aus Pässen und Ausweisen an die Polizei- und
Ordnungsbehörden im Rahmen der Verfolgung von Straftaten und
Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Passbehörden im Eilfall. Ein
entsprechender Online-Abruf soll unter regionaler Zuständigkeit
zulässig sein, wenn eine der rund 5300 Meldestellen "nicht erreichbar
ist und ein weiteres Abwarten den Ermittlungszweck gefährden würde".
Anders als ursprünglich von CDU und CSU angestrebt, sollen die
Fingerabdrücke nicht dauerhaft[4] bei den Meldebehörden gespeichert
werden.

Die Länder konnten ihre Forderungen zur Änderung[5] der lange
umstrittenen Novelle nur in manchen Punkten durchbringen. So werden
etwa Doktortitel weiterhin in den Pässen angeführt, was im
Regierungsentwurf nicht vorgesehen war. Um den Zeitplan zur Einführung
der nächsten Generation der E-Pässe nicht zu gefährden, pocht der
Bundesrat aber nun nicht mehr auf weitergehende Änderungen. 

Der Gesetzesentwurf, der nach seiner Bestätigung durch den
Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft
treten kann, regelt auch das Auslesen des Chips über den
Verschlüsselungsmechanismus "Extended Access Control" (EAC[6]) und die
Aufnahme der biometrischen Merkmale in Pässe von Kindern ab dem 12.
Lebensjahr. Die Gesetze für die Pass-, Melde- und Polizeibehörden sowie
für die Zollverwaltung werden geändert, sodass die Beamten die
Fingerabdrücke beim Passinhaber erheben und mit den im
Identitätsdokument gespeicherten Daten vergleichen können. Bei
Angehörigen von Ländern außerhalb der EU dürfen die biometrischen
Merkmale mit zentralen Datenbeständen abgeglichen werden.

Datenschützer und Sicherheitstechniker hatten auf einer Anhörung im
April[7] an die Politik appelliert, die sensiblen Fingerabdruckdaten
nicht in die Pässe einzuführen. Sie warnten vor einem "europäischen
Sonderweg", einer "sicherheitstechnischen Katastrophe" und Betrügereien
im großen Stil mit biometrischen Merkmalen. Oppositionspolitiker im
Bundestag fürchten, dass durch die neue Befugnis zum Online-Zugriff
gleichsam über Nacht Lichtbilder zu einer zentralen Biometriedatei
zusammengeführt werden könnten. Ferner seien auch die Fingerabdrücke
vom RFID-Chip leicht abzugreifen. Die biometrische Aufrüstung ist ihrer
Ansicht nach zudem nicht erforderlich, da die deutschen Pässe bereits
besonders fälschungssicher seien. Gravierende Bedenken[8] gegen den
Großtest der "unreifen" Biometrietechnik an der Bevölkerung brachte
jüngst zudem ein Vertreter des Joint Research Center der EU-Kommission
vor. 

Zum ePass, dem neuen elektronischen Personalausweis und den
Auseinandersetzungen um Ausweise mit digitalisierten biometrischen
Merkmalen siehe den Online-Artikel in c't – Hintergrund[9]:

Die Auseinandersetzung um Ausweise mit digitalisierten biometrischen
Merkmalen[10]
 (Stefan Krempl) /
 (jk[11]/c't)

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