[heise] heise online: Ende des Wohlwollens
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Fri Jun 8 17:57:25 UTC 2007
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08.06.2007 08:52
Ende des Wohlwollens
Wie ein Staatsfeind, Revoluzzer oder Agitator sieht Andreas Pfitzmann
beileibe nicht aus: Der Seitenscheitel des 47-Jährigen ist akkurat
gezogen, die Ränder sind sauber geschnitten. Tiefe Falten auf seiner
Stirn zeugen von Nachdenklichkeit, ebenso wie die kurzen Pausen, die
Pfitzmann stets einlegt, bevor er mit leiser Stimme eine Frage
beantwortet. Sein Arbeitszimmer ist aufgeräumt, ein von seinem
fünfjährigen Sohn gemaltes Blumenbild ziert die Wand. Bayrische Beamte
aber beschimpfen Pfitzmann, Informatik-Professor an der TU Dresden,
schon mal als "Förderer des Terrorismus". Und vom Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurde er im Mai 2005 als
für den 9. Deutschen IT-Sicherheitskongress eingeplanter Referent
kurzerhand wieder ausgeladen – mit einer für Pfitzmann fadenscheinigen
Begründung.
Sein Vergehen: Als Leiter der Datenschutz- und Sicherheitsgruppe an der
TU beschäftigt sich Pfitzmann seit vielen Jahren mit Dingen wie
Kryptografie, Biometrie oder Anonymität im Internet. Lange Zeit war
sein Sachverstand gefragt – den früheren Innenminister Otto Schily etwa
konnte er nach eigener Erzählung noch von dem Vorhaben abbringen,
staatliche Hintertüren für Krypto-Produkte vorzuschreiben. In der
jüngeren Vergangenheit sind seine Überzeugungen aus der Mode geraten.
Aber Pfitzmann erzählt weiter jedem, der es hören will, dass staatliche
Überwachung und Bürgerrechte nicht zusammengehen: "Wer argumentiert, er
braucht mehr Überwachung, um die Demokratie zu schützen, der hat
Demokratie nicht verstanden." Er und viele andere Uni-Forscher aus
seinem Dunstkreis arbeiten deshalb an Methoden, mit denen sich der
grassierenden Kontrollwut des Staates – von dem sie letztlich bezahlt
werden – technisch Einhalt gebieten lässt.
Seit Anfang der 80er-Jahre rüsten Innenpolitiker in Deutschland und
Europa auf. Sie kämpfen gegen ein Feindbild, das im stetigen Wandel
begriffen ist: Erst RAF, organisierte Kriminalität und dann
Schleuserbanden, im neuen Jahrtausend heißen die Schreckgespenster
Kinderpornografie und Terrorismus in jeder Form. Nach den Anschlägen
vom 11. September 2001 verabschiedete der Bundestag die sogenannten
Otto-Pakete – über 50 Änderungen aktueller Gesetze, angefangen vom
Bundesverfassungsschutzgesetz bis zum Energiesicherungsgesetz: BKA, BND
und militärischer Abschirmdienst erhalten mehr Befugnisse, das
Asylverfahrensgesetz erlaubt nun die Aufzeichnung einer Stimmprobe, das
Ausländerzentralregistergesetz den Online-Zugriff auf das Register,
erweiterte Suchmöglichkeiten inklusive.
Und während das Kabinett noch an der gesetzlichen Umsetzung der
EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung feilt, prescht Innenminister
Wolfgang Schäuble mit der Forderung nach Online-Durchsuchungen vor. Er
setzte Pässe mit Speicherchips für biometrische Daten durch und will
den Sicherheitsbehörden den Online-Zugriff auf gespeicherte
Digital-Passfotos aller Bürger erlauben. "Terroristen wollten die
Gesellschaft ändern, die Innenminister haben das geschafft",
kommentiert Pfitzmann das trocken.
Insbesondere ein Projekt seiner Gruppe, das sich über fünf Jahre hinweg
über 960000 Euro Fördermittel aus dem Wirtschaftsministerium freuen
durfte, sorgt für Zündstoff: AN.ON, das eine technische Infrastruktur
schafft, mit der Internet-Surfer ihre Datenspuren im Web zuverlässig
verwischen können. AN.ON verschleiert, was das Internet in seiner
Transportschicht (TCP/IP) normalerweise gern preisgibt: Wer
kommuniziert mit wem. Surfen die Anwender über AN.ON, kann ein Internet
Service Provider weder erkennen, welche Seiten seine Kunden aufsuchen,
noch ein Server-Betreiber abspeichern, von welchen IP-Adressen aus
Inhalte abgerufen werden.
Dazu schützt ein Netzwerk aus zwischengeschalteten Servern, Mixe
genannt, die Kommunikationsbeziehungen zwischen Sender und Empfänger.
Vereinfacht gleicht ein Mix einem Postamt, das Briefe sammelt, deren
aktuelle Umschläge abstreift und alle Nachrichten zum gleichen
Zeitpunkt in gleich aussehenden neuen Umschlägen weiterschickt. Die
Unordnung in der Masse, das gleiche Aussehen und der Umschlag machen
die einzelnen Nachrichten anonym. Dadurch wird es einem Überwacher
unmöglich, einen Zusammenhang zwischen eintreffenden und das Amt
verlassenden Nachrichten herzustellen.
Besuch vom BKA
Damit sie gegen falsche Freunde gewappnet sind, werden die Daten zudem
durch mehrere Mixe nacheinander geleitet – solange auch nur ein
wirklich vertrauenswürdiger darunter ist, bleibt das "Wer mit wem"
geheim. Die AN.ON-Mixe werden von unabhängigen Organisationen wie der
TU Dresden, der FU Berlin, dem Chaos Computer Club und dem Unabhängigen
Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) betrieben. Um
sie zu nutzen, muss der Anwender nur die in der Programmiersprache Java
geschriebene Software JAP (Java Anon Proxy) auf seinem Rechner
installieren. JAP verschlüsselt die Anfragen vom Webbrowser, sodass sie
ohne Aufdeckungsgefahr von einem Mix zum anderen weitergereicht werden
können, und nimmt die Antworten auf dem gleichen Wege entgegen. Das
macht es selbst dem mächtigen Angreifer Staat nahezu unmöglich, den Weg
der Daten zu verfolgen.
Doch damit geben sich die Behörden längst nicht mehr zufrieden. Bis
Mitte des Jahres 2003 ließen sie Pfitzmann und Kollegen gewähren, dann
aber erhielt er am 31. August während eines Urlaubs einen unschönen
Anruf: Am Apparat war der Direktor seines Instituts an der TU – in
seinem Wohnzimmer standen Beamte des BKA und bedrängten ihn zur
Herausgabe von AN.ON-Daten. Um eine Durchsuchung des Institutes zu
verhindern, gaben die Wissenschaftler die gewünschten Daten heraus;
wenige Wochen später stellt das Landesgericht Frankfurt auf Antrag des
ULD klar, dass die BKA-Beamten rechtswidrig gehandelt hätten. Bis heute
melden sich Sicherheitsbehörden jeden Monat vier- bis fünfmal und
bitten Pfitzmann um die Preisgabe bestimmter Verbindungen – ein
Ansinnen, das er routinemäßig an die Juristen im ULD weiterleitet. "So
ist das Leben", kommentiert der Professor gelassen.
Er setzt die BKA-Anfragen in Relation zu rund 100000 AN.ON-Anwendern
und JAP-Downloads in Millionenhöhe: "So wie unsere Gesellschaft
momentan aussieht, stellt ein Anonymisierungsdienst keine Bedrohung für
sie dar. Es gibt noch genug andere Möglichkeiten, den Bösen auf die
Schliche zu kommen."
Trotzdem fordern Politiker immer wieder die Abschaltung von AN.ON,
zuletzt im Sommer 2006, nachdem Kofferbomben in Zügen nach Koblenz und
Dortmund gefunden worden waren. Pfitzmann argumentiert dagegen: Die
Balance der Interessen sei durch die technische Entwicklung – billiges
Aufzeichnen und Auswerten – und neue Gesetze schon zu weit in Richtung
Überwachungsstaat hin verschoben worden. "Was in Deutschland völlig
fehlt, ist eine Diskussion über die Verbrechen ermöglichende Wirkung
von Überwachung", kritisiert der Forscher. Gehört wird er nicht mehr:
Das Bundeskabinett hat Mitte April den Gesetzesentwurf zur Neuregelung
der Telekommunikationsüberwachung abgesegnet. Darin ist vorgesehen,
dass künftig auch Anonymisierungsdienste wie AN.ON Verbindungsdaten auf
Vorrat speichern sollen. Genau das hatten die Forscher bereits in der
Entwurfsphase ausgeschlossen – nicht nur wegen der erhöhten
Betriebskosten, sondern vor allem wegen der Missbrauchsgefahr im Falle
von unerkannten Sicherheitslücken.
Pfitzmann schüttelt den Kopf, seine Haare stehen inzwischen kreuz und
quer: "Die Technik ist von vornherein so gebaut, dass sie mit solch
einer Situation fertig wird", sagt er und prophezeit: "Kriminelle
werden nun peinlich genau darauf achten, dass einer der Knoten in einem
Land steht, wo keine Vorratsdatenspeicherung existiert." Mit dem
verdächtigen Datenverkehr würden sich dann auch gleich
Sicherheitsdienstleister aus den anonymitätsunfreundlichen Ländern
verabschieden – die Vorratsdatenspeicherung in der EU und in den USA
würde damit völlig ausgehebelt.
Ein Ausweichkandidat für internationalen anonymen Datenverkehr spannt
sein Netz bereits heute über 1300 Knoten zwischen rund 30 Ländern.
Selbst JAP-Anwender können auf den Dienst zugreifen, dessen Abkürzung
TOR für "The Second Generation of Onion Routing" steht. Zwiebel (onion)
führt er im Namen, weil Datenpakete dabei mit mehreren
Kryptografie-Schichten geschützt sind, die eine nach der anderen beim
Passieren der eingeschalteten Zwischenstationen abgezogen werden. Das
macht es nur bei vollem Zugriff auf sämtliche Stationen möglich, ein
Datenpaket zum Absender zurückzuverfolgen. Onion Routing wurde wie
AN.ON ursprünglich mit öffentlichen Geldern finanziert: Die Grundlagen
stammen aus einem Forschungsprojekt der US-Marine.
Der entscheidende Faktor für die kontinuierliche Existenz von
Anonymisierungsnetzwerken wie TOR liegt jedoch nicht in der Kombination
aus aktiver Entwicklergemeinde und vertrauenswürdiger
Open-Source-Software: Entscheidend ist der freie Zugang zur
Infrastruktur des Internets. "Darin lag meine Motivation. Im Internet
hatte ich die Möglichkeit, die Dinge unmittelbar selbst zu bauen",
erklärt Hannes Federrath, ehemaliger Projektleiter von AN.ON. Zuvor
hatte er bei Pfitzmann über vertrauenswürdiges Mobilitätsmanagement in
Telekommunikationsnetzen promoviert. "Im Mobilfunk kann ich als
Wissenschaftler ohne Hilfe des Netzbetreibers niemals meinen Entwurf in
einen Prototypen umsetzen", erklärt der 37-jährige Informatiker, heute
Professor an der Universität Regensburg. Auch Federrath sieht sich
nicht als Rebell – mit seinem faltenlosen Gesicht und den sympathisch
lächelnden braunen Augen erfüllt er eher das Bild eines dynamischen
Dozenten.
Fahnden am Computer
Federrath ist in der DDR aufgewachsen und kennt staatlichen
Kontrolldrang aus eigener Anschauung. Vor seinem Studium absolvierte er
eine Lehre zum Elektronik-Facharbeiter und entdeckte im
Ausbildungsbetrieb einen stark abgesicherten Raum – "es war klar, wofür
die vollautomatischen Kassettendecks mit sehr langsam laufenden Motoren
und hochwertigen Tonköpfen gedacht waren". Und auch in der heutigen
Bundesrepublik hatte Federrath schon direkten Kontakt mit der
neugierigen Staatsmacht, wie er berichtet: Schon zweimal hätten ihn
Vertreter von deutschen Geheimdiensten für eine Zusammenarbeit gewinnen
wollen – einmal in seinem Büro und einmal nach einem Vortrag.
Das Abhören von Funknetzen ist heute beinahe alltäglich. Mit den
sogenannten IMSI-Catchern nutzen staatliche Angreifer Sicherheitslücken
im GSM-Standard und ermitteln die netzinternen Rufnummern aller Nutzer
in einer bestimmten Funkzelle. "Sie verdächtigen einen, überwachen aber
alle", empört sich Federrath. Nach Angaben der Bundesnetzagentur haben
deutsche Gerichte im vergangenen Jahr 35816 Anordnungen zur Überwachung
von Handys erlassen. Federrath sitzt in seinem Büro, der ehemaligen
Hausmeisterwohnung der Universität Regensburg, wo er mittlerweile den
Lehrstuhl für Management der Informationssicherheit innehat. Direkt im
Raum nebenan programmieren seine Studenten, der Zugang zu den Räumen
ist mittels Fingerabdruck-Scanner und Kartenleser gesichert.
Auf der Eingangstür klebt der Aufkleber "Coding is not a crime" von der
amerikanischen Bürgerrechtlerorganisation Electronic Frontier
Foundation (EFF), auf dem Serverschrank dahinter der Sticker des Chaos
Computer Clubs "Schnüffeln verboten". Federrath will nach eigener
Aussage auf keinen Fall die Aufklärung schwerer Straftaten behindern.
Seine Überzeugung lautet aber nach wie vor: "Wenn schon, dann müssen
diese Maßnahmen so teuer sein, dass es damit völlig indiskutabel ist,
eine Massenüberwachung zu praktizieren."
Der Trend aber geht in die andere Richtung: Aller Voraussicht nach wird
auch den Mobilfunkanbietern die Vorratsdatenspeicherung über sechs
Monate vorgeschrieben werden. Dabei muss der Benutzer nicht einmal
telefonieren – sobald das Handy eingeschaltet ist, meldet es sich beim
Netzbetreiber an, teilt ihm Identität des Nutzers, Handy-Seriennummer
und Daten zum aktuellen Standort mit. Letzterer Datensatz ist besonders
brisant, da damit nach dem "Wer spricht wann mit wem" auch das "Wo"
bequem vom Computer der Polizei aus einsehbar wird. Das erlaubt nicht
nur die Lokalisierung des Nutzers zu einem bestimmten Zeitpunkt,
sondern auch das Erstellen kompletter Bewegungsprofile über die gesamte
Speicherungsdauer.
Um die Erreichbarkeit sicherzustellen, dem Nutzer aber dennoch die
Kontrolle über seine Daten wiederzugeben, schlug Federrath den
Netzbetreibern in seiner Dresdner Zeit "Temporäre Pseudonyme" vor:
Anstatt jeden Ortswechsel in der Datenbank des Netzbetreibers mit der
eindeutigen Rufnummer zu verknüpfen, sollte jeder Ort unter einer neuen
Zufallszahl gespeichert werden. Das würde Bewegungsprofile verhindern,
da die Information "Pseudonym X gehört zu Person A" den Betreibern
nicht bekannt wäre und zusätzlich nach einer bestimmten Zeit auch noch
verfallen würde. Bei einem eingehenden Anruf sollte der Netzbetreiber
das aktuelle Pseudonym über zwischengeschaltete Mixe ermitteln.
Keine Überraschung: Die Betreiber haben Federraths Konzept nicht
verwirklicht. Misstrauischen Mobilfunkkunden empfiehlt er daher eine
Lowtech-Lösung: "Lassen Sie das Handy aus, solange es geht. Wenn Sie
telefonieren, dann mit UMTS. Da ist die Verschlüsselung besser."
Plötzlich schimmern die Augen des Jung-Professors kurz auf: "Für UMTS
ist auch der IMSI-Catcher schwerer zu realisieren", fügt er
spitzbübisch hinzu.
Überwachungsparadies auf Erden
Das Wissen aus seinen früheren Arbeiten fließt in die aktuelle
Forschung von Federraths Gruppe an sogenannten Vehicular Ad Hoc
Networks (VANETS) ein – Funknetzwerke, die sich dynamisch zwischen
Fahrzeugen bilden. Sie sollen in erster Linie zur Verkehrssicherheit
beitragen, indem jedes Auto Daten über Geschwindigkeit, Position oder
Straßenzustand mit den anderen austauscht und so in jedem Fahrzeug ein
Überblick über die momentane Verkehrssituation entsteht.
Dass dabei auch die Datenschutz-Interessen aller Beteiligten gewahrt
bleiben und gleichzeitig eine Strafverfolgung ohne automatisierte
Überwachung möglich ist, will Federrath mit einer ausgefeilten
Sicherheitsarchitektur sicherstellen. Noch vor wenigen Jahren hätte er
für diese Berücksichtigung von Datenschutz-Interessen bei einer neuen
Technologie wohl mit Wohlwollen aus der Politik rechnen können. Doch
damit ist es vorbei: Federrath macht nach eigener Aussage zunehmend die
Beobachtung, dass sich weniger Forschungsgelder für Privacy-Projekte
akquirieren lassen.
Dies bestätigt auch Kai Rannenberg, Inhaber der
T-Mobile-Stiftungsprofessur für M-Commerce und mehrseitige Sicherheit
an der Johann Wolfgang Goethe Universität in Frankfurt am Main. Als für
sich prägend bezeichnet der 43-Jährige die Debatte um die nicht
unterdrückbare Rufnummernanzeige bei ISDN: "Wenn Datenschutz und
Datensicherheit erst kommen, nachdem die Standards bereits geschrieben
sind und die Infrastruktur bereits gelegt ist, dann ist die
Einflussnahme sehr schwierig."
Rannenberg rühmt sich, Schöpfer des Fachbegriffes "Mehrseitige
Sicherheit" zu sein, der für eine bewusste Balance zwischen den
Interessen der einzelnen Parteien in einem technischen System steht.
Aktuell versucht er, sein Konzept bei den sogenannten ortsbasierten
Diensten (location based services, LBS) zu verwirklichen. Handy-Nutzer
geben dafür ihre Ortsinformationen frei und spezifizieren Interessen,
um sich im Gegenzug Informationen über maßgeschneiderte Angebote oder
anwesende Freunde in ihrer momentanen Umgebung aufs Mobiltelefon
schicken zu lassen.
Aus der Sichtweise der Behörden aber verknüpfen Location Based Services
die Ortsinformationen des Verdächtigen mit weiteren sensiblen
Informationen, nämlich seinen Interessen: "Sie wissen, wer Ihre Freunde
sind, wo Sie gerade sind – und das in Echtzeit. Das ermöglicht nicht
nur eine Überwachung vom Schreibtisch aus, sondern auch eine viel
aussagekräftigere Analyse Ihres sozialen Netzwerkes", erläutert
Rannenberg. Die LBS schaffen somit das Überwachungsparadies auf Erden.
Entwickeln sie sich zum umsatzstarken Geschäftsfeld, werden die
Mobilfunkbetreiber in noch bessere Lokalisierungsverfahren investieren,
die Anwender sogar aus eigener Tasche Handys mit genauen GPS-Sendern
bezahlen.
"Zugriff auf alles"
Als Gegenmittel propagiert Rannenberg Datenaufteilung in Kombination
mit Identitätsmanagement: Die Aufenthaltsdaten bleiben beim
Mobilfunkbetreiber, das Herausfinden der besten Services für die
aktuelle Position übernimmt der jeweilige Dienstanbieter. Zwischen den
beiden vermittelt ein sogenannter Intermediär die notwendigen Anfragen,
ohne zu verraten, vom wem sie kommen. Besser als nichts – doch sowohl
Rannenberg als auch Federrath wollen auf Nummer sicher gehen und
favorisieren daher den schärferen Schutz durch Mixe.
Für Rannenberg hat die frühzeitige Beschäftigung mit Fragen des
Datenschutzes einen handfesten Hintergrund: "Wenn die Industrie
anfängt, eine Infrastruktur aufzuziehen, um damit einen schöneren
Service anzubieten, klopft doch ganz schnell der Staat an die Tür und
will die Daten." Gegen solche Bestrebungen engagiert er sich als
Vorsitzender des Sicherheits-Komitees im IFIP, dem weltweiten Verband
der Informatik-Gesellschaften. Er gehört auch zu den Wissenschaftlern,
die sich mit der sogenannten "Budapester Erklärung" öffentlich gegen
unsichere RFID-Technologie in deutschen Reisepässen wandten (siehe TR
02/2007). Doch trotz aller Bemühungen bleibt seine Prognose düster:
"Heute ist es der Bundestrojaner für den PC, morgen ist es der
Bundestrojaner für das Handy. Das habe ich bei Technologietrends oft
erlebt."
"Bundestrojaner" ist der inoffizielle Begriff für technische Tricks,
mit denen Ermittler über das Internet auf die Computer von Verdächtigen
zugreifen und sie durchsuchen. Darüber, wie das vor sich gehen soll,
existieren bislang kaum Informationen, bei Nachfragen verweist das BKA
nur auf die "aktuelle politische Diskussion" und weiter ans
Justizministerium. Dabei findet sich der Begriff
"Online-Durchsuchungen" bereits im "Programm zur Stärkung der Inneren
Sicherheit", das Innenminister Wolfgang Schäuble im Oktober 2006
vorgestellt hat.
Nur drei Monate später entschied allerdings der Bundesgerichtshof unter
dem Aktenzeichen STB 18/06, dass die heimliche Durchsuchung nicht durch
die Strafprozessordnung gedeckt ist. Trotzdem schlichen sich
Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz schon seit 2005 in an das
Internet angeschlossene Heimrechner ein, wie die Antwort auf eine
Anfrage der Abgeordneten Gisela Piltz im Bundestag ergab.
Eine gesetzliche Regelung für das staatliche Hacking wird wohl noch
eine Weile auf sich warten lassen. Es sei jedoch auf jeden Fall
sichergestellt, dass private Dateien nicht zur Kenntnis genommen würden
und der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung geschützt bleibe,
versicherte der BKA-Präsident Jörg Ziercke bereits in einem Interview.
Für solche Beschwichtigungsversuche allerdings hat Alexis "Lexi"
Pimenidis nur ein Kopfschütteln übrig: "Für 90 Prozent aller Rechner
gilt: Wenn Sie drauf sind, haben Sie auf alles Zugriff." Der 31 Jahre
alte Doktorand an der RWTH Aachen gehört zur Szene um Pfitzmann,
unterscheidet sich aber nicht nur im Aussehen deutlich von ihm: Kurze
schwarze Haare, Bart, das rechte Ohrläppchen zieren ein Ohrclip und ein
Pentagramm; Schnürstiefel, Cargohose und Fleecejacke sind sämtlich in
Schwarz gehalten. Pimenidis beschreibt seine Forschung als eher
"offensiv ausgelegt" – er bietet Hacker-Seminare an, nimmt mit
Studenten an Hacker-Wettbewerben teil und nennt Malware-Engineering und
sonstige Wege des Rechner-Knackens seine Forschungsgebiete.
Ein klassischer Hacker also? Pimenidis wiegt mit dem Kopf: "Je nachdem
welche Definition Sie nehmen: Ja, das war ich." Aufgrund seiner
Vergangenheit und auch Gegenwart weiß er in Bezug auf den gefürchteten
Bundestrojaner nur zu genau: "Je nachdem welchen Rechner Sie wählen,
sind die Löcher so groß wie Scheunentore." Zum Schutz empfiehlt
Pimenidis deshalb nicht Software, sondern Sachverstand – "das Einzige,
was Sie machen können, ist im Endeffekt eine Schulung besuchen, die
Ihnen genau sagt, was Sie machen können und nicht machen dürfen." Als
kleine Hilfe entwickelt der Forscher mit seinen Studenten Werkzeuge,
die Anwendern zeigen, was sicherheitstechnisch im Inneren ihres
Computers vorgeht.
Außerdem arbeitet er zusammen mit Pfitzmann, Federrath und Rannenberg
im EU-Projekt PRIME (Privacy and Identity Management for Europe), das
bis Februar 2008 mit 16 Millionen Euro gefördert wird und "Das Schloß"
von Franz Kafka in seiner Literaturliste aufführt. PRIME soll dem
Bürger das Vertrauen in seine digitale Privatsphäre zurückgeben und
setzt dabei auf die Minimierung personenbezogener Daten und "privacy by
design" – Datenschutz soll also von vornherein mit eingebaut werden. So
sollen die Bürger technisch in die Lage versetzt werden, eigenständig
mit Dienstanbietern auszuhandeln, bis zu welchem Grad sie Daten
offenlegen – im Rahmen der europäischen Gesetze und dennoch unter dem
Schutz von Pseudonymität und Anonymität.
Das klingt erst einmal gut – ganz ähnlich wie die schönen Worte, mit
denen einst die Förderung für das AN.ON-Projekt begründet wurde, dessen
Funktion jetzt ausgehöhlt zu werden droht. Doch wie der vom
Projekt-Paper explizit erwähnte gesetzliche Rahmen in Zukunft aussehen
wird, das steht noch in den zwölf Sternen der Europa-Flagge. Der
Europäischen Union haben wir immerhin die Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung zu verdanken, die jetzt in den Mitgliedsländern
umgesetzt werden muss. Während also EU-Forschungskommissar Janez
Potocnik durchaus noch Millionen für Datenschutz-Projekte lockermacht,
besteht Anlass zur Befürchtung, dass die Legislative bei Fragen der
Sicherheit einen zu einseitigen Blick bekommen hat.
"Bezahlen mit der Freiheit anderer"
Burkhard Hirsch, Vizepräsident des Deutschen Bundestages a.D., plant
eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz, das die auf EU-Ebene
beschlossene Pflicht zur Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten in
deutsches Recht umsetzt. Mit solchen Klagen hat Hirsch schon Erfahrung:
Anfang 2005 setzte er sich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das
Luftsicherheitsgesetz durch, das den Abschuss von Passagiermaschinen
erlaubt hatte, die zum Zweck von Terror-anschlägen entführt worden
sind.
Ebenso gab das Bundesverfassungsgericht im März 2004 der Beschwerde von
Hirsch und seinen Parteifreunden Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und
Gerhart Baum gegen den sogenannten "großen Lauschangriff" recht und
erklärte weite Teile des Gesetzes über das Abhören von Gesprächen in
der Wohnung für verfassungswidrig. Im amtlichen Auftrag untersuchte
Hirsch im Jahr 1998 die Vorgänge um die Aktenvernichtung im Kanzleramt
unter Helmut Kohl. Ein Interview.
TR: Wenn nächste Woche ein Anschlag passiert und die Täter entkommen,
weil sie weder von Videokameras aufgezeichnet noch ihre konspirativen
E-Mails gespeichert wurden, tragen Sie dann eine Mitschuld daran?
Burkhard Hirsch: Ich sehe natürlich voraus, dass man in einem solchen
Fall Schuldige suchen und versuchen wird, daraus Vorwürfe herzuleiten.
Aber genauso könnten Sie dann denjenigen verantwortlich machen, der
gegen die Todesstrafe ist oder denjenigen, der an der
Unschuldsvermutung festhalten will. Sie können im Grunde genommen dann
jeden verantwortlich machen, der sagt, in einem Rechtsstaat darf der
Staat nicht alles machen, was er theoretisch machen könnte.
TR: Aber was ist an der Vorbeugung für den Fall des Anschlages so
verkehrt?
Hirsch: Sie müssen sich bei staatlichen Maßnahmen immer fragen, wo das
Vorbeugen ein Ende haben soll. Sie können sagen, ich mache von allen
Bürgern eine Fingerabdruck-Sammlung, Sie können sagen, ich pflanze
jedem Kind von Geburt an einen Chip ein, damit ich seine Bewegungen
verfolgen kann, Sie können sagen, ich nehme von jedem Bürger eine
DNA-Analyse – alles vorbeugend. Man muss sehen, dass die Maßnahmen,
über die gerade in unserer Republik gestritten wird, in der Tat dabei
sind, unseren Staat zu verändern: Nämlich ihn zu einem
Überwachungsstaat zu machen.
TR: Was macht Bürgerrechte und Privatsphäre so wertvoll, dass Sie die
Zugriffsrechte des Staates begrenzen wollen?
Hirsch: Der Staat muss akzeptieren, dass in einer freien Gesellschaft
jeder einen Kern der privaten Lebensführung besitzt, in dem der Staat
nichts zu suchen hat. Wenn ich diesen Grundsatz aufgebe, dann bleibt
nichts mehr vor staatlichen Eingriffen geschützt und gesichert. Die
Bürger werden unfrei. Sie werden nicht mehr sagen, was sie denken, sie
werden nicht offen reden wollen. Sie werden sich anpassen, sie werden
sich eben verhalten wie Untertanen, sie werden anfangen, dem Staat zu
misstrauen. Wir haben in der DDR ein Maximum an Überwachung gehabt,
aber auch mit der Folge, dass die Menschen nicht mehr frei geredet
haben. Ich habe dasselbe im Dritten Reich erlebt.
TR: Ein altes Argument in diesem Zusammenhang lautet: Wer nichts zu
verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten...
Hirsch: Die Leute, die das sagen, wollen ein Mehr an Sicherheit
bezahlen mit der Freiheit anderer. Sie sind der felsenfesten
Überzeugung, da sie alles ehrli-che Leute sind, dass alle Maßnahmen,
über die wir reden, sie nicht betref- fen werden. Aber die Tatsache,
dass ich alles offenbaren kann, kann doch nicht dazu verpflichten,
tatsächlich alles zu offenbaren. Jeden, der sagt, er habe mit
Datenschutz nichts zu tun, frage ich daher: Haben Sie zu Hause eine
Gardine? Eine Gardine ist klassischer Datenschutz.
TR: Sie haben in einem Zeitungsbeitrag zum Widerstand gegen zunehmende
Überwachung aufgefordert. Wie soll dieser Widerstand aussehen?
Hirsch: Mehr Menschen werden sich für die technischen Möglichkeiten
interessieren, sich dieser Überwachung zu entziehen – Verschlüsselung,
Festplatten wechseln, Firewalls. Mir wäre aber wichtiger, dass die
Bürger, die dafür einen Sinn haben, ihrem Abgeordneten sagen: Wir
wollen das nicht mehr. Ich will, dass das politische Klima sich
verändert. Ich wünschte, dass sie ihren Abgeordneten schreiben, dass
sie Leserbriefe schreiben. Ich will auch, dass Hardliner begreifen,
dass die Welle der Zustimmung nicht da ist.
TR: Wie schützt sich der Bürger Burkhard Hirsch?
Hirsch: Ich habe ein Prepaid-Handy, dessen Nummer keiner kennt, und ich
stelle das Ding nur an, wenn ich wirklich telefoniere. Mein PC ist
nicht an das Internet angeschlossen. Das habe ich von Herrn Kohl
gelernt: In seinem Büro hatte er eine zusätzliche Datenverarbeitung,
auf der er seine eigenen Akten führte. Ich habe also bei Herrn Kohl
gelernt, warum es sinnvoll ist, ein Stand-alone-System zu benutzen.
(bsc[1]/Technology Review)
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