heise online: Länder winken neue Abhörbefugnisse für den Zoll durch
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Fri Jun 8 17:56:31 UTC 2007
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08.06.2007 11:31
Länder winken neue Abhörbefugnisse für den Zoll durch
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag dem
umstrittenen Entwurf für die Novelle des Zollfahndungsdienstgesetzes
ohne Aussprache zugestimmt. Mit dem jüngst vom Bundestag
verabschiedeten Gesetz[1] werden die Abhörbefugnisse des
Zollkriminalamts neu gefasst. Dabei sollen vor allem die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs der privaten
Lebensgestaltung beim "großen"[2] und beim "kleinen"[3] – also mit
Hilfe der Telekommunikationsüberwachung erfolgenden – Lauschangriff
berücksichtigt werden. Einher gehen mit dem überarbeiteten Gesetz aber
auch deutliche Ausweitungen der Fahndungsmöglichkeiten des Zolls. Zudem
wird die umfassende Weitergabe persönlicher Daten des Zolls an
ausländische sowie zwischen- und überstaatliche Stellen gestattet, die
mit Aufgaben der Verhütung oder Verfolgung von Straftaten befasst sind.
Neu ist auch das Konzept zur "Eigensicherung" der Beamten des
Zollkriminalamtes und der von ihnen "beauftragten Personen" in Form
verdeckter Vermittler. Sie sollen zur Verhütung und Verfolgung von
Straftaten sowie zur präventiven Aufdeckung noch unbekannter Verbrechen
mit richterlicher Genehmigung "technische Mittel zur Anfertigung von
Bildaufnahmen und -aufzeichnungen sowie zum Abhören und Aufzeichnen von
Privatgesprächen" einsetzen dürfen. Dies stieß bei einer
parlamentarischen Anhörung[4] auf scharfe Kritik. Die Weiterverwendung
der dabei erhobenen Daten ist gemäß dem Votum des Parlaments bei
"dringenden" Gefahren etwa des eigenen Lebens sowie Straftaten gemäß
§100c der Strafprozessordnung (StPO[5]) gestattet. Die Befugnis wird
damit an die allgemeinen Vorgaben zur akustischen Wohnraumüberwachung
angepasst.
Heftig umkämpft waren lange auch die von der Regierung vorgeschlagenen
Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung
beim Telefonabhören. Ein Überwachungsverbot ist beim kleinen
Lauschangriff des Zolls nunmehr nur vorgesehen, wenn dabei "allein"
Erkenntnisse aus dem "Intimbereich" erlangt würden. Diese Formulierung
führt nach Ansicht von Rechtsexperten zu keinerlei einschränkenden
Wirkung. Die gleiche Bestimmung soll nach dem Willen der
Bundesregierung auch bei der geplanten Neuregelung[6] der
Telekommunikationsüberwachung für Strafverfolger allgemein gelten, mit
der sich der Bundesrat heute noch gesondert befassen wird und dabei
zahlreiche Verschärfungen[7] ins Auge gefasst hat.
Der Zoll darf auf Anordnung Postsendungen öffnen und Telefongespräche
abhören. Damit soll er Verstöße gegen das Außenwirtschafts- und das
Kriegswaffenkontrollgesetz in Bereichen wie Staatsschutz,
Betäubungsmittelkriminalität, Geldfälschung, Geldwäsche,
Terrorismusbekämpfung oder den unerlaubten Außenhandel mit Waren,
Datenverarbeitungsprogrammen und Technologien besser verfolgen können.
Gegen das aktuelle Zollfahndungsdienstgesetz ist noch eine Beschwerde
beim Bundesverfassungsgericht[8] anhängig. Oppositionspolitiker gaben
bei der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag zu Bedenken, dass die
Neuregelungen immer noch nicht dem Grundgesetz entsprächen. Die neuen
Bestimmungen sollen nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft
treten, die Regeln zur Datenübermittlung ins Ausland sowie weitere
Änderungen des Zollverwaltungsgesetzes bereits am 15. Juni. (Stefan
Krempl) /
(jk[9]/c't)
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