[heise] heise online: Bundesrat fordert Ausweitung der TK-Überwachung
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Fri Jun 8 17:48:46 UTC 2007
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08.06.2007 16:47
Bundesrat fordert Ausweitung der TK-Überwachung
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag eine
umfangreiche Stellungnahme zum heftig umstrittenen Regierungsentwurf
zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung[1] und anderer
verdeckter Ermittlungsmaßnahmen verabschiedet. Empfehlungen[2] der
Ausschüsse, zügig eine Befugnis für heimliche Online-Durchsuchungen von
Festplatten und Speicherplattformen im Netz zu schaffen und die
Verpflichtung der Anbieter zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung
von Telefon- und Internetdaten von sechs auf zwölf Monate auszuweiten,
fanden zwar keine Mehrheit. Insgesamt gehen den Ländern die Pläne der
Regierung zur Telekommunikationsüberwachung aber noch nicht weit genug.
So soll der Katalog der Straftaten, bei dem die Sicherheitsbehörden
Telefonate oder E-Mails abhören dürfen, um Delikte nach dem
Vereinsgesetz und dem mit dem Grundstoffüberwachungsgesetz stehenden
Verbot der Nutzung schwerer Betäubungsmittel und Drogen erweitert
werden. Maßnahmen der TK-Überwachung sollen auch durchgeführt werden
dürfen, "wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden". Eine
Verkürzung der Dauer einer Anordnung von zwei auf drei Monate wollen
die Länder ferner nicht hinnehmen. Auch ein übergeordnetes Gericht soll
bei der Verlängerung von Genehmigungen von Maßnahmen über sechs Monate
hinaus nicht einzubeziehen sein. Eine Verpflichtung der
Staatsanwaltschaft, nach Beendigung einer Überwachung das anordnende
Gericht über Verlauf und Ergebnisse zu unterrichten, sei zu streichen.
Der Bundesrat stößt sich weiter daran, dass künftig auch bei der
TK-Überwachung Aufzeichnungen aus dem Kernbereich der privaten
Lebensgestaltung unverzüglich zu löschen sein sollen, so diese "allein"
bei einem Kommunikationsvorgang anfallen. Die bundesweit eingesetzte
Technik lasse derzeit keine Ausradierung einzelner
Aufzeichnungspassagen zu. Die Umsetzung der Vorschrift würde so eine
Neukonzeption der kompletten Archivierungsmechanismen in sämtlichen
Überwachungsanlagen erforderlich machen. Bei einer Internetsitzung
müsste diese komplett mit allen darin enthaltenen Daten zu VoIP,
E-Mail, Chat und "normalem Surfen" gelöscht werden. Die Bundesregierung
wird gebeten, zu dieser Problematik Stellung zu nehmen.
Bei der Vorratsdatenspeicherung wollen die Länder sicher stellen, dass
ein Diensteanbieter Auskunft über den Inhaber einer dynamischen
IP-Adresse auch zur einfacheren zivilrechtlichen Verfolgung etwa von
Urheberrechtsverletzungen erteilen darf. Andernfalls würde der
zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern, wie er
im Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung[3] von Rechten des
geistigen Eigentums vorgesehen ist, leer laufen. Der Bundesrat bittet
zudem zu prüfen, ob der Zeitpunkt für die Verpflichtung zur Speicherung
von Verbindungs- und Standortdaten vorgezogen werden kann. Die
betroffenen Unternehmen hätten sich schließlich schon seit längerem auf
die neuen Regelungen einstellen können. Zwangsgelder bei Verstößen
gegen die Aufbewahrungspflichten sollen aber auch gemäß den Ländern
nicht vor Anfang 2009 erhoben werden dürfen. Die von der Wirtschaft
vehement geforderte gesonderte Entschädigungsregel halten sie nicht für
nötig.
Weniger Beschränkungen fordert der Bundesrat bei der Funkzellenabfrage.
Nach dem Entwurf ist diese Maßnahme nur zulässig, wenn die Erforschung
des Sachverhalts andernfalls aussichtslos oder wesentlich erschwert
wäre. Fälle, in denen der Sachverhalt bereits erforscht ist, jedoch der
Aufenthaltsort des Beschuldigten ohne diese Maßnahme nicht oder nur
unter wesentlichen Erschwernissen ermittelt werden kann, sind dagegen
nicht erfasst. Hier pochen die Länder auf eine Ausweitung der
Bestimmung für diese Zwecke. Generell sollen die durch
Überwachungsmaßnahmen bekannt gewordenen Tatsachen oder Beweismittel
auch im Besteuerungsverfahren verwertet werden dürfen.
Zu weit gehen dem Bundesrat die Auflagen zum Führen von Statistiken im
Überwachungsfall. Dabei sei die geforderte Abgrenzung zwischen
Festnetz-, Mobilfunk- und Internettelekommunikation zu streichen. Die
überwachten Anschlüsse würden nicht ausschließlich für eine
Kommunikationsform verwendet. Neue Berichtspflichten für den Bereich
der Verkehrsdatenerhebung sollten zudem nicht über die Brüsseler
Vorgaben hinausgehen.
Die Bundesregierung soll den Ländern zufolge auch aufgefordert werden,
die Telekommunikations-Überwachungsanordnung[4] (TKÜV) so zu
überarbeiten, dass für die Anlieferung der Verbindungs- und
Standortdaten durch die Diensteanbieter ein einheitliches Dateiformat
und eine einheitliche Schnittstelle festgeschrieben wird. Nicht
anfreunden können sie sich mit der geplanten Klausel, wonach nicht mehr
so viele kleine Provider permanent teure Abhörboxen bereit halten
müssten. Die vorgeschlagene Anhebung der Grenze von 1000 auf 10.000
Teilnehmer als Kriterium für das Privileg sei nicht gerechtfertigt.
In einer ersten Reaktion bezeichneten Jerzy Montag, rechtspolitischer
Sprecher der Grünen im Bundestag, und Malte Spitz, Mitglied des
Bundesvorstandes der Oppositionspartei das Nein der Länderkammer "zu
den grenzenlosen Sicherheitsfantasien einiger Bundesländer" als "keinen
echten Erfolg für die Bürgerrechte". Ein paar "irrwitzige Vorschläge"
seien zwar gestoppt worden. Doch die Regierungsvorschläge sein an sich
schon "ein tiefer Einschnitt in die Bürgerrechte". Auch die
Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben noch einmal an ihren
Beschluss[5] erinnert, wonach der Regierungsentwurf viel zu stark in
die Freiheitsrechte der Bürger eingreife. Die im Bundesrat zunächst
aufgekommenen Forderungen würden von einem überzogenen
Sicherheitsdenken zeugen. Sicherheit in der Informationsgesellschaft
sei nicht mit überbordenden Überwachungsregelungen zu erreichen,
sondern nur durch maßvolle Eingriffsbefugnisse mit effektiven
grundrechtssichernden Verfahrensregelungen.
Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung,
die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:
Von der Anti-Terror-Gesetzgebung über die Anti-Terror-Datei zum
"Schäuble-Katalog"[6] (Stefan Krempl) /
(vbr[7]/c't)
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