[heise] heise online: Bundesregierung präzisiert Pflichten zur Archivierung von Netzinhalten
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Mon Jun 4 10:19:41 UTC 2007
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29.05.2007 13:40
Bundesregierung präzisiert Pflichten zur Archivierung von Netzinhalten
Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit war im Juni 2006 das
Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG[1]) novelliert und
auf "unkörperliche Werke", insbesondere also Netzinhalte, erweitert
worden[2]. Aufgabe der Bibliothek[3] mit Sitz in Leipzig war es
bislang, sämtliche in Deutschland veröffentlichten Druckwerke zu
sammeln und zu archivieren. Wie bereits die Medienwerke in körperlicher
Form müssen zukünftig auch Netzpublikationen im Wege der
Pflichtablieferung der Bibliothek zur Verfügung gestellt werden. Wer
diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt, handelt
ordnungswidrig und muss im Extremfall mit einer Geldbuße mit bis zu
10.000 Euro rechnen.
Wie sich der Gesetzgeber die Archivierung von Inhalten aus dem Internet
vorstellt, zeigt nun der Entwurf der Pflichtabgabeverordnung (PflAV)
vom 21. Mai 2007. Danach sind Netzpublikationen "in marktüblicher
Ausführung und in mit marktüblichen Hilfsmitteln benutzbarem Zustand
abzuliefern". Die Ablieferung kann dem Entwurf zufolge aktiv durch
Einsendung oder passiv durch Bereitstellung zur elektronischen Abholung
durch die Deutsche Nationalbibliothek erfolgen. Nähere Informationen
über die technischen Details enthält eine FAQ[4] des Instituts. Danach
müssen bei der Ablieferung "alle zur Netzpublikation gehörenden Dateien
in eine Archivdatei gepackt" und mit einer Lieferungsidentifikation per
FTP übertragen werden.
Unscharf ist der Verordnungsentwurf bei der Abgrenzung der Inhalte, die
der Archivierungspflicht unterfallen sollen. Er enthält größtenteils
Ausschlusskriterien. So kann die DNB demnach auf Netzpublikationen
verzichten, wenn an der Sammlung und Archivierung sowie der
Nutzbarmachung kein öffentliches Interesse besteht oder der Aufwand der
Archivierung zu groß würde. Als verzichtbar gelistet sind auch
"institutionsinterne Medienwerke", Medienwerke mit amtlichen Inhalten
und so genannte Akzidenzien, die "gewerblichen, geschäftlichen oder
innerbetrieblichen Prozessen oder rein privaten, häuslichen Zwecken
oder dem geselligen Leben dienen".
Definitiv verfügbar gemacht müssen nach dem Verordnungsentwurf
E-Mail-Newsletter mit Webarchiv sowie "netzbasierte Kommunikations-,
Diskussions- oder Informationsinstrumente", die "sachliche oder
personenbezogene Zusammenhänge" aufweisen. Als Beispiel hierfür dienen
in der Entwurfsbegründung öffentliche Weblogs. Ute Schwens, die
Direktorin der Deutschen Nationalbibliothek spricht darüber hinaus auch
von "Formen, die originär dem Web entsprungen sind", wie etwa Wikis und
gegebenenfalls Foren. Der Archivierungsauftrag beschränkt sich nicht
auf Texte, sondern umfasst teilweise auch Bilder und Töne. (Katharina
Nyenhuis) /
(hob[5]/c't)
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Links in diesem Artikel:
[1] http://www.d-nb.de/wir/pdf/dnbg.pdf
[2] http://www.heise.de/ct/06/19/186/default.shtml
[3] http://www.ddb.de/
[4] http://deposit.ddb.de/netzpub/np_faq_e.htm
[5] mailto:hob at ct.heise.de
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