[heise] heise online: Bundesratsausschüsse für deutlichen Ausbau der TK-Überwachung
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Mon Jun 4 10:11:56 UTC 2007
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31.05.2007 18:37
Bundesratsausschüsse für deutlichen Ausbau der TK-Überwachung
Fachgremien des Bundesrates sind unzufrieden mit dem heftig
umstrittenen Regierungsentwurf zur Neuregelung der
Telekommunikationsüberwachung[1] und anderer verdeckter
Ermittlungsmaßnahmen. Sie haben auf 53 Seiten Empfehlungen[2]
(PDF-Datei) für eine umfangreiche Stellungnahme der Länderkammer zu dem
Gesetzesvorhaben vorbereitet, über welche das Plenum des Bundesrats in
seiner nächsten Sitzung am Freitag in einer Woche entscheiden soll.
Insgesamt sprechen sich die Fachpolitiker für eine deutliche
Verschärfung der Vorlage aus.
So pochen der Rechts- und der Innenausschuss etwa auf die Ausdehnung
der Verpflichtung von TK-Anbietern zur verdachtsunabhängigen
Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten von sechs auf zwölf
Monate. Ferner soll ihrer Ansicht nach der Katalog der Straftaten, bei
dem die Sicherheitsbehörde die Telekommunikation überwachen dürfen,
umfassend um Delikte etwa nach dem Vereinsgesetz, dem
Grundstoffüberwachungsgesetz, zusätzliche Sexualvergehen oder schweren
Diebstahl erweitert werden.
Der Innenausschuss will zudem im Rahmen des Gesetzes eine
Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen[3] schaffen. Die
entsprechende Bespitzelung von "Speichermedien über
Telekommunikationsanlagen" soll bei allen Katalogstraftaten auf
richterliche Anordnung hin durchgeführt werden dürfen. Der Vorschlag
für den neu in die Strafprozessordnung (StPO[4]) aufzunehmenden
Paragraph 100f sieht vor, dass auf den Festplatten enthaltene Daten
beschlagnahmt werden können. Die Erforschung des Sachverhalts oder die
Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten soll für diese
Befugnis auf andere Weise "aussichtslos oder wesentlich erschwert" sein
müssen. Für die Installation des benötigten "Trojaners" oder anderer
Spionagesoftware sieht der Innenausschuss keinen Regelungsbedarf.
Notwendige Beeinträchtigungen des Betroffenen durch typische
Vorbereitungs- oder Begleitmaßnahmen seien durch die Norm gedeckt.
Innen- und Rechtsausschuss wollen gemeinsam bei der
Vorratsdatenspeicherung sicher stellen, dass ein Diensteanbieter
Auskunft über den Inhaber einer dynamischen IP-Adresse auch zur
einfacheren zivilrechtlichen Verfolgung etwa von
Urheberrechtsverletzungen erteilen darf. Andernfalls würde der
zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern, wie er
im Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung von Rechten des
geistigen Eigentums[5] vorgesehen ist, leer laufen. Ferner sollen die
Benachrichtigungspflichten bei der Abfrage der Verbindungs- und
Standortdaten auf Personen beschränkt werden, gegen die weitere
Ermittlungen geführt wurden. Die beiden Ausschüsse sprechen sich auch
dafür aus, die Anwendbarkeit des Tatbestands der Ordnungswidrigkeit für
Verstöße gegen die Speicherpflicht nicht erst von Anfang 2009 an
greifen zu lassen. Die betroffenen Unternehmen hätten sich schon seit
längerem auf die neuen Pflichten einstellen können.
Weiter können sich Innen- und Rechtspolitiker nicht mit der geplanten
Klausel in der Telekommunikations-Überwachungsanordnung[6] (TKÜV)
anfreunden, wonach weniger Provider permanent teure Abhörboxen bereit
halten müssten. Die vorgeschlagene Anhebung der Grenze von 1000 auf
10.000 Teilnehmer als Kriterium für das Privileg sei nicht
gerechtfertigt. Beide Ausschüsse weisen zudem darauf hin, dass die
Begründung einer Zuständigkeit eines übergeordneten Gerichts für die
Verlängerung einer Überwachungsmaßnahme über sechs Monate nicht
erforderlich sei. Auch die vorgesehenen Berichtspflichten seien zu
umfangreich und zu detailliert.
Schließlich wollen die beiden Gremien Lücken bei der Nutzung anonymer
Dienste schließen. Anbieter von Prepaid-Produkten sollen künftig beim
Verkauf ihrer Produkte die persönlichen Daten des Käufers anhand eines
amtlichen Dokuments überprüfen. Zur Absicherung der Qualität der
Datenbasis habe ferner jeder, der geschäftsmäßig
Telekommunikationsdienste erbringe oder daran mitwirkt, eine Kopie
geeigneter Identitätsnachweise anzufertigen und aufzubewahren. Es
genüge dabei nicht, dass der Kunde eine selbst angefertigte
Ausweiskopie übergibt.
Weitere Anregungen kommen vom Innenausschuss. Er stößt sich etwa daran,
dass künftig auch bei der TK-Überwachung Aufzeichnungen aus dem
Kernbereich der privaten Lebensgestaltung unverzüglich zu löschen sein
sollen, so diese "allein" bei einem Kommunikationsvorgang anfallen. Die
bundesweit eingesetzte Technik lasse derzeit keine Ausradierung
einzelner Aufzeichnungspassagen zu. Die Umsetzung der Vorschrift würde
so eine Neukonzeption der kompletten Archivierungsmechanismen in
sämtlichen Überwachungsanlagen erforderlich machen. Bei einer
Internetsitzung müsste diese komplett mit allen darin enthaltenen Daten
zu VoIP, E-Mail, Chat und "normalem Surfen" gelöscht werden. Die
Bundesregierung möge zu dieser Problematik Stellung nehmen.
Der Entwurf bringe ferner "eine erhebliche Verschlechterung der
präventiven Nutzungsmöglichkeit von Daten aus strafrechtlichen
Ermittlungsverfahren" mit sich, kritisieren die Innenpolitiker weiter.
Die Bundesregierung soll ihnen zufolge auch aufgefordert werden, die
TKÜV so zu überarbeiten, dass für die Anlieferung der Verbindungs- und
Standortdaten durch die Diensteanbieter ein einheitliches Dateiformat
und eine einheitliche Schnittstelle sowie die Erreichbarkeit der
Verpflichteten auch außerhalb der Büroarbeitszeiten geregelt wird. Dem
Rechtsausschuss liegt noch am Herzen, die vorgesehene Verpflichtung der
Staatsanwaltschaft, nach Beendigung einer Telekommunikationsüberwachung
das anordnende Gericht über Verlauf und Ergebnisse zu unterrichten, zu
streichen. Allein der Wirtschaftsausschuss empfiehlt die Schaffung
einer Entschädigungsregelung für die von den Hilfssheriffs erbrachten
Leistungen und das Hinausschieben der Speicherpflichten im
Internetbereich.
Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung,
die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch die
Übersicht über die bisherige und die aktuelle Berichterstattung im
Online-Artikel zum Start der Anti-Terror-Datei:
Von der Anti-Terror-Gesetzgebung zur Anti-Terror-Datei[7]
(Stefan Krempl) /
(pmz[8]/c't)
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[2] http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Drucksachen/2007/0201-300/275-1-07,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/275-1-07.pdf
[3] http://www.heise.de/newsticker/meldung/88106
[4] http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/
[5] http://www.heise.de/newsticker/meldung/84214
[6] http://www.heise.de/newsticker/meldung/52954
[7] http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/85995
[8] mailto:pmz at ct.heise.de
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