[heise] heise online: Innenministerium: Feldtest zum Fingerabdruck im ePass läuft reibungslos
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Wed Apr 18 12:01:36 UTC 2007
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18.04.2007 13:48
Innenministerium: Feldtest zum Fingerabdruck im ePass läuft reibungslos
Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums läuft der am 1. März
gestartete Feldtest[1] zur Aufnahme von Fingerabdrücken im
elektronischen Reisepass (ePass) problemlos. Die Akzeptanz zur Abgabe
des Fingerabdruckes sei in der Bevölkerung vorhanden. Nur vereinzelt
fragten Antragsteller nach, was mit den abgenommenen Fingerabdrücken
passiert. Die meisten freuten sich über den Preisnachlass von 5 Euro,
mit dem Meldeämter die Testteilnahme "vergüten".
Beim laufenden Feldtest werden die Abdrücke testeshalber nur im
Meldeamt gespeichert, danach zur Bundesdruckerei übermittelt, dort aber
nicht auf dem Chip des Reisepasses gespeichert. Nach Beendigung des
Feldtestes werden die Daten gelöscht. Antragsteller, die absolut keinen
Fingerabdruck abgeben wollen, müssen bei den für den Feldtest
ausgewählten Kommunen für einen neuen Pass bis zum Ende des Tests am 1.
Juli warten. Dann wird bis zum 31. Oktober nur das Gesichtsbild für den
Antrag eines neuen Passes verlangt und auf den RFID-Chip des Passes
kopiert.
Allerdings ist nach Auskunft des Ministeriums der Test noch nicht in
allen freiwillig teilnehmenden Meldeämtern angelaufen, die vom
Innenministerium ausgewählt worden sind. Als Grund werden
unterschiedliche Anpassungsarbeiten der IT-Systeme genannt. In
Niedersachsen werden beispielsweise die Fingerabdrücke in Oldenburg,
Buxtehude, Garbsen, Cloppenburg und Rinteln abgenommen. In
Nordrhein-Westfalen sind Aachen, Bergkamen, Leverkusen, Rheine und
Duisburg mit von der Partie.
Erst nach Änderung des Passgesetzes kann die Speicherung der
Fingerabdrücke im Reisepass und in den 5300 deutschen Passregistern zum
1. November 2007 erfolgen. Derzeit ist das Passgesetz noch nicht
verabschiedet, weil es noch den Bundestag passieren muss. Im Dezember
hatte das Bundeskabinett dem Passgesetz zugestimmt und dabei das Gesetz
erheblich verschärft. In der ursprünglichen Gesetzesvorlage war die
Abfrage der elektronischen Passregister, der so genannte "Onlineabruf"
durch die Behörden, auf die Ermittlung von Fahrzeughaltern bei
Verkehrsordnungswidrigkeiten beschränkt. Das Bundeskabinett hatte die
Abfrage allgemein auf Straftaten ausgedehnt[2]. Der Onlineabruf soll
über den Namen erfolgen und liefert als Treffer die Datei mit dem
Lichtbild.
Im Bundesinnenministerium betont man, dass weder der umgekehrte Weg
einer Gesichtsfahndung noch eine Rasterfahndung technisch möglich sei.
Im Zuge der Föderalismusreform, in der das Melderecht nicht länger
Sache der Bundesländer ist, arbeiten die Juristen an einem
Gesetzentwurf für ein Bundesmelderegister, das von den
Strafverfolgungsbehörden benutzt werden soll. Noch sind in dem
entsprechenden Entwurf die Personenbilder und die demnächst
gespeicherten Fingerabdrücke des Passregisters vom Melderegister
getrennt.
Zum ePass und den Auseinandersetzungen um Ausweise mit digitalisierten
biometrischen Merkmalen siehe den Online-Artikel in c't –
Hintergrund[3]:
Die Auseinandersetzung um Ausweise mit digitalisierten biometrischen
Merkmalen[4]
(Detlef Borchers) /
(jk[5]/c't)
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[2] http://www.heise.de/newsticker/meldung/88201
[3] http://www.heise.de/ct/hintergrund/
[4] http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/65898
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