[heise] heise online: Europarat: Videoüberwachung bedroht massiv die Grundrechte
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Fri Apr 13 13:46:14 UTC 2007
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13.04.2007 15:05
Europarat: Videoüberwachung bedroht massiv die Grundrechte
Die Europäische Kommission für "Demokratie durch Recht" des
Europarates[1] fordert angesichts der tiefen Verletzungen der Achtung
des Privatlebens, der Bewegungsfreiheit und des Datenschutzes durch die
um sich greifende Videoüberwachung öffentlicher Plätze strengere
nationale und internationale Regulierungsvorgaben. Der verstärkte
Einsatz von Bespitzelungstechniken wie dem "Closed Circuit Television"
(CCTV) durch Strafverfolger oder andere staatliche Behörden "kann eine
unabweisbare Bedrohung für die Grundrechte" darstellen, warnt die so
genannte Venedig-Kommission in einer jetzt veröffentlichten Studie[2].
Das Demokratiegremium des weit über die EU hinausreichenden
Staatenbundes hat darin die Vereinbarkeit der Videoüberwachung mit
geltendem internationalen Recht untersucht und die Politik an
grundlegende Datenschutzbestimmungen erinnert.
Die Technik für CCTV hat sich laut dem Report in jüngster Zeit
"dramatisch verbessert" und könne teilweise als ausgefeilt gelten. So
seien Möglichkeiten zur Nachtsicht, zum Zoomen oder zur automatischen
Verfolgung von Objekten Standard. Vorgänge, Details oder Gesichtszüge
könnten sichtbar gemacht werden, die dem menschlichen Auge
normalerweise verborgen wären. "Intelligente Systeme" seien in der
Lage, etwa selbst einen angeklebten Bart als Tarnung zu erkennen, und
schlössen eine Stimm- oder Gesichtserkennung ein. Zudem könnten
dieselben Bilder auf verschiedenen Monitoren reproduziert, von einem
Beobachter gleichzeitig mehrere Orte aus der Ferne kontrolliert und die
Daten aufgezeichnet werden. Dabei sei jederzeit auch ein Missbrauch der
Aufnahmen oder eine Verbreitung über das Internet denkbar. Insgesamt,
resümiert die Untersuchung an diesem Punkt, "wachsen die Möglichkeiten
für eine durchdringende, unerbittliche Überwachung von Individuen und
Plätzen".
Im Prinzip obliege es zwar den nationalen Behörden, über den Einsatz
der Videoüberwachung öffentlicher Örtlichkeiten zur Verhinderung von
Störungen der öffentlichen Ordnung oder von Straftaten sowie zum Schutz
der inneren Sicherheit zu befinden, heißt es in der Analyse weiter. Bei
der Feststellung der Erforderlichkeit, der Notwendigkeit und der
Verhältnismäßigkeit dürfte aber letztlich auch etwa der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte[3] ein Wörtchen mitreden können. Dieser
habe etwa befunden, dass es selbst im öffentlichen Kontext einen
Bereich der Interaktion einer Person mit anderen gebe, der dem
Privatleben zuzurechnen sei. Als besonders problematisch habe der
Gerichtshof ferner die Aufzeichnung verdeckt gewonnener CCTV-Aufnahmen
sowie die Freigabe von Bildern aus der Videoüberwachung zur
Veröffentlichung gleichsam zur Vorführung von Menschen bezeichnet.
Allgemein müssen Behörden der Venedig-Kommission zufolge beim Einsatz
von CCTV-Systemen zum einen die Bestimmungen des Internationalen
Pakts[4] über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen
berücksichtigen. Es sei also darauf zu achten, dass die
Videoüberwachung "gesetzlich" abgesichert und nicht "willkürlich"
erfolge. Darüber hinaus seien die Vorgaben aus Artikel 8 der
Europäischen Menschenrechtskonvention[5] zu beachten: Eine Behörde darf
demnach nur einen Eingriff in die Grundrechte vornehmen, soweit dieser
"gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft
notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das
wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur
Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder
zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer."
Absolut unangebracht sei demnach etwa das Anbringen von Kameraaugen in
öffentlichen Toiletten, um die Einhaltung eines Rauchverbots zu
kontrollieren. Eine flächendeckende Videoüberwachung sei ebenfalls
nicht mit den internationalen Menschenrechtserklärungen in Vereinbarung
zu bringen. Generell müsste immer geprüft werden, ob auch nicht weniger
tief in die Privatsphäre einschneidende Maßnahmen zweckgerecht seien.
Die Kommission bringt weiter Basisbestimmungen aus dem europäischen
Datenschutzrecht ins Spiel. Demnach dürften zur automatischen
Verarbeitung genutzte persönliche Informationen nur in einem klar
gesetzlich geregelten Verfahren erhoben, für spezielle legitime
Absichten gespeichert und aktuell gehalten werden. Nach einem gewissen
Zeitraum zu löschende Daten müssten zudem als solche rasch zu
identifizieren sein. Darüber hinaus seien den betroffenen Personen ein
Zugang zu den über sie gespeicherten Informationen und
Korrekturmöglichkeiten einzuräumen. Letztlich sollten
Videoüberwachungsmaßnahmen von einer unabhängigen Datenschutzbehörde
kontrolliert werden. Weitere Studien seien nötig, um das automatische
Scannen von Kfz-Kennzeichen und Verkehrsflüssen durch CCTV sowie den
privaten Gebrauch von Videoüberwachungssystemen zu berücksichtigen.
(Stefan Krempl) /
(jk[6]/c't)
URL dieses Artikels:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/88216
Links in diesem Artikel:
[1] http://www.coe.int/
[2] http://www.venice.coe.int/docs/2007/CDL-AD(2007)014-e.asp
[3] http://www.echr.coe.int/
[4] http://www.unhchr.ch/html/menu3/b/a_ccpr.htm
[5] http://dejure.org/gesetze/MRK
[6] mailto:jk at ct.heise.de
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