[heise] heise online: Online-Durchsuchung und präventive TK-Überwachung in der Schweiz geplant
eugen at leitl.org
<eugen at leitl.org> on
Thu Apr 12 14:28:48 UTC 2007
Diese Meldung aus dem heise online-Newsticker wurde Ihnen von
"eugen at leitl.org" gesandt. Wir weisen darauf hin, dass die
Absenderangabe nicht verifiziert ist. Sollten Sie Zweifel an der
Authentizität des Absenders haben, ignorieren Sie diese E-Mail bitte.
------------------------------------------------------------------------
05.04.2007 13:53
Online-Durchsuchung und präventive TK-Überwachung in der Schweiz geplant
Die Schweizer Regierung, der Bundesrat[1], hat sich dafür
ausgesprochen, an den umstrittenen geplanten Maßnahmen zur Bekämpfung
von Terrorismus, Spionage und verbotenem Waffenhandel festzuhalten. Der
Bundesrat befasste sich an einer Sitzung am gestrigen Mittwoch mit den
kontroversen Ergebnissen eines vorbereitenden
Vernehmlassungsverfahrens[2] zum BWIS II[3], der Revision des
Bundesgesetzes über die Maßnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit.
Mit dem BWIS II sind neue Mittel der Informationsbeschaffung zur
frühzeitigen Erkennung von Gefährdungen durch Terrorismus, verbotene
politische oder militärische Nachrichtendiensten und verbotenen Handel
mit Proliferationsgütern vorgesehen, teilt das Justiz- und
Polizeidepartement (EJPD[4]) mit. Den Nachrichtendiensten soll künftig
die präventive Überwachung von Telefongesprächen, Mail- und Postverkehr
sowie eine Verwanzung von privaten Räumen oder auch des Computers
mittels Trojanern erlaubt werden. Diese Maßnahmen sollen ausdrücklich
auch gegen Personen ermöglicht werden, gegen die kein konkreter
Verdacht auf strafbares Verhalten besteht.
Der Bundesrat beauftragte jetzt das EJPD mit der Ausarbeitung einer
Botschaft an die Bundesversammlung, das Schweizer Parlament[5].
Wahrscheinlich wird sich dieses laut gut unterrichteten Kreisen noch in
der Sommersession, also im Juni 2007 mit der Vorlage beschäftigen.
Um, wie es das EJPD formuliert, "die besonderen Mittel der
Informationsbeschaffung anordnen zu können, braucht es gemäß
Vernehmlassungsvorlage eine 'doppelte Zustimmung'". Ein Antrag des
Bundesamts für Polizei müsste einerseits dem Bundesverwaltungsgericht
vorgelegt werden, das die Rechts- und Ermessensfrage prüft. Bei
positiver Entscheidung würde der Antrag an die Departementsvorsteher
des EJPD bzw. an das Eidgenössische Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport weitergeleitet werden. Beide Departemente
(Ministerien) müssen einer Präventivüberwachung zustimmen.
Möglicherweise soll auch eine Schlichtungkommission implementiert
werden. In speziellen Ausnahmefällen könnten die "besonderen Maßnahmen
"auch vom Bundesrat selbst angeordnet werden, berichten informierte
Kreise. Das komplizierte Anordnungs- und Genehmigungsverfahren soll in
der Parlamentsvorlage aber noch verständlicher formuliert und die
Notwendigkeit der Vorlage noch einmal ausführlich begründet werden,
heißt es aus dem EJPD.
Die Vorlage für das BWIS II wurde[6] im Juli 2006 in das
vorparlamentarische Anhörungsverfahren geschickt und stieß auf heftige
Kritik. 79 Vernehmlassungsadressaten (vor allem Kantone, politische
Parteien, gesamtschweizerische Dachverbände und weitere Kreise) konnten
zum Entwurf Stellung nehmen. Bis Mitte Oktober gingen insgesamt 63
Stellungnahmen ein. Die Kantone nehmen mit Ausnahme des Kantons Bern
eine positive Haltung zur Vorlage ein. Bei den politischen Parteien
findet die Vorlage hohe Akzeptanz bei der EVP[7] und der LPS[8]. Die
CVP äußert[9] sich grundsätzlich positiv. Die FDP[10] stimmt zwar der
Stoßrichtung zu, äußerte aber Bedenken. Eine ablehnende Haltung nehmen
die SVP[11], die SP[12] und die GPS[13] ein. Die Dachverbände der
Städte und Gemeinden beurteilen die Vorlage zustimmend. Die Wirtschaft
ist gespalten: Verständnis signalisieren der Wirtschaftsverband
"economiesuisse" und Swiss Banking. Abgelehnt wird die Vorlage vom
Schweizerischen Gewerkschaftsbund. Kritisch bis ablehnend äußerten sich
Amnesty International, Demokratische Juristinnen und Juristen oder die
Schweizerischen Datenschutzbeauftragten. Zustimmung signalisierten
Polizeiorganisationen wie die Konferenz der kantonalen
Polizeikommandanten der Schweiz, der Verband Schweizerischer
Polizeibeamter oder die Konferenz der städtischen Polizeidirektorinnen
und Polizeidirektoren.
Scharfe Kritik an den Plänen des Bundesrats hat auch der Eidgenössische
Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte[14] Hanspeter Thür. Für ihn
sind die bestehenden strafrechtlichen Mittel völlig ausreichend, um die
Sicherheit des Landes zu gewährleisten und um auch präventiv gegen
terroristische Gefährdungen vorzugehen. Laut Thür darf es nicht
ermöglicht werden, dass der Staat ohne ordentliches Strafverfahren in
die Privatsphäre, Räume und Computer der Bürger eindringen kann. "Wenn
dieses neue Gesetz es nicht mehr verlangen sollte, dass ein hinreichend
begründeter strafrechtlicher Tatverdacht vorhanden sein muss, dann wird
ein Richter gar nicht anders können, als solche Maßnahmen zu
bewilligen, vor allem wenn, geltend gemacht wird, es gehe um Aufklärung
im Rahmen der Abwehr einer terroristischen Gefährdung", kommentierte
Thür gegenüber heise online. "Was will außerdem ein Richter außerhalb
eines strafrechtlichen Verfahrens überhaupt überprüfen, er kann ja
eigentlich nur die Informationen der Staatschutzorgane absegnen. Das
vorgesehene juristische und polizeiliche Prozedere wird keine große
Hemmschwelle darstellen."
Der zuständige Leiter des EJPD, Bundesrat Christoph Blocher, der
vehement für BWIS II kämpft, sagte gegenüber Schweizer Medien, dass er
das Vernehmlassungsresultat erwartet habe. Wer für die innere
Sicherheit verantwortlich sei, halte die Möglichkeit eines
Lauschangriffs für nötig, wer gegenüber allen Eingriffen in die
Grundrechte misstrauisch sei, lehne diese Maßnahmen ab. An ihm und den
politischen Mehrheitsverhältnissen wird es nun liegen, ob die Vorlage
für das revidierte Gesetz im Parlament verabschiedet werden wird.
Gelingt es Blocher, seine Parteifreunde in der SVP umzustimmen und, wie
so oft, hinter sich zu versammeln, wird wohl trotz einiger – auch
parlamentarischer – Kritik die Gesetzesvorlage angenommen. Doch selbst
dann ist für die Befürworter des präventiven Lauschangriffs der Fall
noch nicht erfolgreich durchgezogen. Schließlich hat in der
Eidgenossenschaft das Volk das letzte Wort und kann ein Referendum
durchführen. Heftige weitere Debatten sowohl im Parlament als auch in
der Öffentlichkeit sind also nach wie vor garantiert – Ausgang
ungewiss.
Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung,
die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch die
Übersicht über die bisherige und die aktuelle Berichterstattung im
Online-Artikel zum Start der Anti-Terror-Datei:
Von der Anti-Terror-Gesetzgebung zur Anti-Terror-Datei[15]
(Tom Sperlich) /
(jk[16]/c't)
URL dieses Artikels:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/87914
Links in diesem Artikel:
[1] http://www.admin.ch/br/index.html
[2] http://de.wikipedia.org/wiki/Vernehmlassung
[3] http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/themen/sicherheit/dossier_innere_sicherheit/dokumente.html
[4] http://www.ejpd.admin.ch/
[5] http://www.parlament.ch/
[6] http://www.heise.de/newsticker/meldung/79512
[7] http://www.evppev.ch/
[8] http://www.liberal.ch/
[9] http://www.cvp.ch/
[10] http://www.fdp.ch/
[11] http://www.svp.ch/
[12] http://www.sp-ps.ch/
[13] http://www.gruene.ch/
[14] http://www.edoeb.admin.ch/
[15] http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/85995
[16] mailto:jk at ct.heise.de
------------------------------------------------------------------------
Copyright 2007 Heise Zeitschriften Verlag
More information about the heise
mailing list