[heise] heise online: Neues Abkommen zum Transfer von Flugpassagierdaten nimmt Gestalt an
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Thu Apr 12 14:25:25 UTC 2007
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06.04.2007 10:16
Neues Abkommen zum Transfer von Flugpassagierdaten nimmt Gestalt an
Die EU-Seite spricht von Fortschritten bei den Verhandlungen um ein
längerfristiges transatlantischen Abkommen über die Weitergabe von
Flugpassagierdaten (Passenger Name Records, PNR). Der amtierende
Ratsvorsitzende der EU-Innenminister, Wolfgang Schäuble, erklärte am
gestrigen Donnerstag in Berlin nach einem Treffen mit Vertretern der
US-Regierung und der EU-Kommission[1], dass die Gespräche ein gutes
Stück weit vorangekommen seien. Der internationale Vertrag werde noch
vor dem Gipfel der acht führenden Industrienationen (G8) im Juni in
Heiligendamm unterschriftsreif sein. Die Staats- und Regierungschef
müssten sich dort nicht mehr mit dem heißen Eisen beschäftigen.
Auch laut EU-Justizkommissar Franco Frattini sind beide Seiten einer
Lösung näher gekommen. Man sei sich einig, bei der Datenerhebung den
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten und den Zweck für die
Verwendung der Daten genau festzulegen. Es sei wichtig, dass nur Daten
gespeichert würden, die tatsächlich für die Vermeidung von Anschlägen
relevant seien. Auch von Washington werde prinzipiell nicht mehr
angezweifelt, dass die personenbezogenen Daten nur für die Terror- und
Kriminalitätsbekämpfung verwendet werden dürften. Offen sei aber, wer
Zugriff bekommen und den Umgang mit den Informationen überwachen solle.
Schäuble räumte ein, dass es beim Datenschutz nach wie vor
unterschiedliche Ansichten gebe. US-Heimatschutzminister Michael
Chertoff beteuerte noch einmal[2], dass sein Land "das Recht hat, auf
den Informationen zu bestehen, die es benötigt". Er verteidigte die
Erhebung der Flugpassagierdaten unter anderem mit dem Hinweis auf die
Attentäter des 11. September 2001: Wären die Informationen über die
Flugreisenden schon damals abgefragt worden, hätte bereits bei der
Einreise eine Verbindung zwischen den meisten der 19
Selbstmordattentäter hergestellt werden können. Zwei der Extremisten
hätten bereits auf einer Warnliste der US-Behörden gestanden, drei
weitere Attentäter hätten sich mit ihnen eine Adresse geteilt.
Das ursprüngliche Abkommen der EU mit den USA kassierte der Europäische
Gerichtshof im Mai 2006 wegen fehlender rechtlicher Grundlage. Eine im
Herbst mit heißer Nadel gestrickte Interimsvereinbarung[3] läuft noch
bis Ende Juli. Fluggesellschaften in den EU-Staaten geben den
US-Behörden gegenwärtig 34 Detailinformationen pro Passagier frei, die
offiziell zunächst dreieinhalb Jahre gespeichert werden dürfen. Die
Angaben enthalten nicht nur Namen, Geburts- und Flugdaten, sondern auch
Kreditkarteninformationen, besondere Verpflegungswünsche, weitere
Buchungen für Hotels oder Mietwagen sowie E-Mail-Adressen und
Telefonnummern.
"Diese 34 Datenfelder sind zu viele", bemängelte der
Bundesdatenschutzbeaufragte Peter Schaar nun anlässlich der Berliner
Runde im ARD Morgenmagazin[4]. Er verwies auf Bestrebungen in den USA,
die Daten künftig nicht dreieinhalb, sondern bis zu 30 Jahre zu
speichern. Die biometrischen Daten, die mit einem Fingerabdruck und
einem Gesichtsfoto direkt bei der Einreise im Rahmen des
US-VISIT-Programms erhoben[5] werden, würden schon jetzt für 99 Jahre
archiviert. Schaar beklagte auch, dass die US-Behörden direkten Zugriff
auf die Buchungssysteme der Fluggesellschaften hätten. Dies müsse sich
ändern. Weiter bemängelte Schaar, dass eigentlich jedes Jahr eine
Überprüfung der von den USA erhobenen Daten stattfinden sollte, aber
dies bisher erst einmal gelungen sei.
Die FDP forderte derweil eine eindeutige Rechtsgrundlage für die
Datenweitergabe. "Der jetzige Zustand ohne eine klare gesetzliche
Regelung kann nicht länger hingenommen werden», sagte ihr
parlamentarischer Geschäftsführer Ernst Burgbacher. Bei einem Abkommen
müssten die europäischen Datenschutzstandards gelten.
Das EU-Parlament hatte zuvor befürchtet, dass die Fluggastdaten für
Wirtschaftsspionage[6] unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung
missbraucht werden könnten. Auch im Bundestag forderten
Oppositionspolitiker vor kurzem eine strikte Zweckbindung der
Informationsübertragung und möglichst eng begrenzte Speicherfristen.
PNR dürften nicht für das von den US-Behörden momentan überarbeitete
Überwachungsprogramm Automated Targeting System (ATS)[7] zur
Risikobewertung von Einreisenden in die USA gemäß einem
undurchsichtigen Scoring-Verfahren verwendet werden. Alle Fraktionen im
Parlament riefen die Regierung jüngst auf[8], bei einem neuen Abkommen
ein angemessenes Datenschutzniveau sicherzustellen, "insbesondere bei
der Begrenzung der Datenübermittlung und der Zweckbindung".
Im Blickpunkt der Berliner Gesprächsrunde standen auch Probleme der
Rekrutierung von Anhängern terroristischer Strukturen. Große Bedeutung
maßen die Teilnehmer dabei dem globalen Datennetz zu. "In der
Abstraktion des Internets wächst die Gefahr der Radikalisierung",
räsonierte Schäuble. Daher müssten die technischen Möglichkeiten und
gesetzlichen Grenzen der Bekämpfung derselben ausgelotet werden.
Nationale Ansätze allein würden nicht zum Ziel führen, Europa und die
Vereinigten Staaten müssten sich eng austauschen. Schon bei einer
Unterredung im Herbst traten Schäuble und Chertoff geeint für eine
schärfere Internetüberwachung[9] ein.
Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung,
die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch die
Übersicht über die bisherige und die aktuelle Berichterstattung im
Online-Artikel zum Start der Anti-Terror-Datei:
Von der Anti-Terror-Gesetzgebung zur Anti-Terror-Datei[10]
(Stefan Krempl) /
(jk[11]/c't)
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